Geschwindigkeit
Bei schlechter Sicht sind andere Verkehrsteilnehmer ebenfalls schlechter zu sehen. Deshalb gilt bei aufziehendem Nebel grundsätzlich: Fuß vom Gas. Passen Sie Ihre Geschwindigkeit unbedingt umgehend den Sichtverhältnissen an. "Fahren Sie also bei eingeschränkter Sicht langsam und vorausschauend und stellen Sie sicher, dass Sie jederzeit bremsbereit sind," empfiehlt Wolfgang Lieberth, Verkehrsexperte vom ADAC Nordbayern.
Die Straßenverkehrsordnung schreibt bei Sichtweiten unter fünfzig Metern eine Höchstgeschwindigkeit von fünfzig Stundenkilometern vor.
Ebenfalls lebenswichtig: Halten Sie bei schlechter Sicht unbedingt mindestens eine Tacholänge Abstand zum Vordermann. Bei "Tempo 50" sind das 50 Meter: "Wer wissen möchte, wie viel 50 Meter sind, kann sich am Abstand der Leitpfosten orientieren. Dieser beträgt in der Regel 50 Meter", erläutert der Experte.
Schlechte Sicht = Licht an!
Bei Nebel und schlechter Sicht ist mindestens das Abblendlicht Pflicht, um entsprechend gesehen zu werden. Das Tagfahrlicht reicht nicht aus. Das schreibt der Gesetzgeber vor. Schlechte Sichtbedingungen liegen laut aktueller Rechtsprechung dann vor, wenn:
- auf Autobahnen oder sonstigen Schnellverkehrsstraßen die Sicht weniger als 150 Meter beträgt.
- auf anderen Straßen außerorts eine Sichtweite von 100 bis 120 Metern unterschritten wird.
- innerorts eine Sichtweite von unter 60 bis 70 Metern vorliegt.
Wolfgang Lieberth warnt in diesem Zusammenhang davor, sich auf die Lichtautomatik eines Fahrzeuges zu verlassen: "Besser ist es, das Abblendlicht selbst von Hand einzuschalten." Der Experte rät außerdem dazu, bei Nebel auf den Einsatz des Fernlichts komplett zu verzichten, da es die Sicht zusätzlich verschlechtert.
Nebelscheinwerfer
Nebelscheinwerfer dürfen immer dann eingeschaltet werden, wenn durch Nebel, Schneefall oder Starkregen die Sicht erheblich reduziert ist. Ist ein Fahrzeug mit zwei Nebelscheinwerfern ausgestattet und sind beide eingeschaltet, darf an Stelle des Abblendlichts auch das Standlicht (Positions- und Rückleuchten) genutzt werden. Sobald die Sichtverhältnisse sich verbessern, müssen die Nebelscheinwerfer wieder abgeschaltet und die Fahrt mit Abblendlicht fortgesetzt werden, so der Experte.
Nebelschlussleuchte
Seit 1991 ist eine Nebelschlussleuchte bei uns Pflicht. Sie soll vor allem dazu dienen, den nachfolgenden Verkehr zu warnen. Sie darf laut Straßenverkehrsordnung inner- wie außerorts nur dann eingesetzt werden, wenn die Sichtweiten unter 50 Metern liegen. Wird die Leuchte bei besserer Sicht eingesetzt, kann der nachfolgende Verkehr geblendet werden. Verbessert sich die Sicht, muss die Leuchte umgehend wieder abgeschaltet werden.
Eine Verpflichtung, die Nebelschlussleuchte einzuschalten, besteht nicht. "Wer eine Nebelschlussleuchte missbräuchlich verwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. Kommt es zu einem Unfall, liegt das Verwarnungsgeld bei 25 beziehungsweise 35 Euro“, erläutert Lieberth.
Pausen
Ein weiterer Tipp des ADAC-Experten betrifft längere Autofahrten im Herbst: "Bei längeren Nebelfahrten ist es wichtig, regelmäßige Pausen einzulegen. Aufgrund des stetigen Fokussierens ermüden die Augen bei diesigem Wetter viel schneller als bei normalen Sichtverhältnissen."
Vorbereitung ist alles
Ebenfalls wichtig für eine möglichst gute Sicht im Herbst sind saubere Autoscheiben. Tauschen Sie deshalb eventuell verschlissene Wischerblätter jetzt im Herbst aus und reinigen Sie Ihre Autoscheiben gründlich von außen und innen. Achten Sie darauf, dass alle Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug ordnungsgemäß funktionieren und richtig justiert sind.
Im Zweifel hilft hier der im Oktober in vielen Werkstätten kostenlos angebotene Lichttest. Mit einer funktionierenden Klimaanlage und einem neuen Innenraumfilter stellen Sie sicher, dass Ihre Scheiben möglichst wenig beschlagen.