Allerdings soll die landesweite Regelung ersetzt werden durch örtliche Ausgangssperren - überall da, wo die 7-Tage-Inzidenz sieben Tage hintereinander über 50 liegt, außerdem ein diffuses Infektionsgeschehen herrscht und die Eindämmung des Virus gefährdet ist. Das sagt ein Erlass des Sozialministeriums.
Die Landkreise Karlsruhe und Calw beispielsweise haben bereits nächtliche Ausgangssperren zwischen 21 und 5 Uhr verfügt.
Der Landrat im Kreis Karlsruhe, Christoph Schnaudigel begründete die nächtliche Ausgangssperre außerdem damit, dass die Zahl der mutierten hoch infektiösen Viren im Kreis bereits auf 100 Fälle gestiegen sei. Vermutlich werden sich alle Landkreise und Städte in Baden-Württemberg, die in den letzten sieben Tagen über einer Inzidenz von 50 lagen, für eine nächtliche Ausgangssperre entscheiden. Der Erlass des Sozialministeriums lässt da nicht viel Spielraum.