Automatik oder Schaltgetriebe?
Schon seit längerem wird bundesweit über die Einführung einer neuen Fahrprüfung diskutiert. Ab dem 1. April 2021 gilt nun die sogenannte "Automatikregel“mit der Schlüsselzahl 197.
Fahrschüler*innen haben jetzt die Wahl zwischen drei Führerschein-Varianten:
Führerschein B | für PKW mit Schaltgetriebe | |
Führerschein B 78 | für PKW mit Automatikgetriebe | |
Führerschein B 197 | Kombimodell für Automatik- und Schaltgetriebe-PKW |
Die neue Regelung macht Sinn, denn es gibt immer mehr Automatik- und Elektrofahrzeuge.
Mit dem Führerschein B 197 können Fahrschüler*innen Fahrstunden und die Fahrprüfung im Automatik-Auto machen und - falls gewünscht- noch zusätzlich das Fahren von Autos mit Schaltgetriebe lernen: Das kostet zehn Fahrstunden extra und einen mindestens 15-minütigen Abschlußtest durch den Fahrlehrer, aber keine Prüfung mehr.
»Ich finde die Idee super. Von meinen Freunden sind viele durchgefallen in der ersten Prüfung, weil man einfach mit zitternden Knien die Kupplung nicht kommen lassen kann. Ich hab mich deshalb für diese neue Variante entschieden und habe nicht diesen Druck bei der Fahrprüfung.“
Bürokratischer Haken bei der Automatik-Regel
Bereits geleistete Fahrstunden mit Schaltgetriebe-PKW, die vor dem bundesweit festgelegten Stichtag 9.12.20 liegen, sind leider verloren. Der Gesetzgeber verlangt: Die Schaltfahrstunden für die neue Regelung müssen aktuell sein.