Tastatur mit den Buchstaben HASS (Foto: dpa Bildfunk, Sascha Steinach)

Hass und Hetze im Internet

Wie weit geht die Meinungsfreiheit, was ist strafbar?

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Nie war es so einfach, Hass und Hetze zu verbreiten - und sich dann in der Anonymität des Internets zu verstecken. Drohmails, Beleidigungen und aggressives Verhalten sind an der Tagesordnung im Netz.

Wie verhalte ich mich im Internet richtig?

Grundsätzlich gilt: im Internet gelten dieselben strafrechtlichen Regelungen wie in der sogenannten "analogen Welt". Es besteht also überhaupt kein Unterschied, ob ich jemanden auf der Straße beleidige oder in der Kneipe, oder ob ich online eine Beleidigung in die Tastatur haue. Dabei ist immer zu beachten, ob das, was ich von mir gebe, noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist oder nicht mehr.

Man darf schon ordentlich zulangen: Das Grundgesetz und das Verfassungsgericht erlauben durchaus deutliche Worte. Den Verkehrsminister beispielsweise als "bescheuert" zu bezeichnen ist relativ risikolos. Aber Ausländer oder bestimmte Volksgruppen zu beschimpfen oder zu bedrohen ist nie von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Rechtliche Lage: Was ist strafbar?

Es sind grundsätzlich alle Beleidigungen strafbar, die nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Für anderes, was mit Strafe bedroht ist, wie Volksverhetzung oder die Androhung einer Straftat, dafür gibt es in aller Regel keine Rechtfertigung.

Hetze im Netz (Foto: dpa Bildfunk, Bildagentur-online/Ohde)

Soziale Netzwerke sind in der Pflicht: Laut Gesetz müssen soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter bestimmte Posts nicht nur löschen, sondern sofort dem Bundeskriminalamt (BKA) melden. Dabei geht es um Inhalte wie zum Beispiel Vergewaltigungsdrohungen und Volksverhetzung sowie die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte. Um die Täter schnell zu identifizieren, müssen sie auch IP-Adressen weitergeben. Diese Adressen kennzeichnen eindeutig den benutzten Computer.

Androhung von Körperverletzung ist strafbar: Die Androhung von Körperverletzungen und sexuellen Übergriffen wird als Straftat geahndet. Damit drohen Tätern bis zu drei Jahre Haft. Bei der Strafzumessung berücksichtigt werden neben rassistischen und fremdenfeindlichen Beweggründen auch antisemitische Motive.

Harte Strafen für Verleumdung von Kommunalpolitikern: Wer Kommunalpolitiker verleumdet – also eine tatsächlich unwahre, ehrverletzende Behauptung über sie aufstellt oder verbreitet, obwohl er genau weiß, dass diese Behauptung unwahr ist – der kann mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Das galt bis Anfang Juli 2020 nur für Bundes- oder Landespolitiker, hat sich aber mit einem neuen Gesetz geändert.

Wie kann ich Online-Hetze melden?

Das Demokratiezentrum Baden-Württemberg hat die Meldestelle respect! eingerichtet, die von der Jugendstiftung Baden-Württemberg umgesetzt wird. Dabei handelt es sich um die bundesweit einzige Meldestelle gegen Hasskommentare im Internet, die bei strafrechtlich relevanten Inhalten selbst anzeigt. Ebenso können dort antidemokratische Vorfälle gemeldet werden.

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SWR