Agentur für Arbeit beantwortet Hörerfragen

Kurzarbeit, Urlaub, Minijob: Ihre Rechte in Coronazeiten

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Dorothee Zeißig

20.000 Anfragen pro Woche flattern der Agentur für Arbeit Baden-Württemberg aktuell ins Haus. Darunter Anfragen zum Thema Kurzarbeit und Anträge auf Arbeitslosengeld. Antje Teufel, Bereichsleiterin bei der Regionaldirektion Baden-Württemberg bei der Bundesagentur für Arbeit, hat heute die Fragen der SWR1 Hörer*innen beantwortet. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Antworten.

Kann ein Arbeitgeber selbst entscheiden, ob er Kurzarbeit in seinem Unternehmen einführt?

Eigentlich regelt der Arbeitsvertrag, wie viel Arbeitsleistung der Arbeitnehmer bringen soll und wie viel Geld er dafür erhält. Um davon abzuweichen, muss der Arbeitsvertrag geändert werden. Das geht beispielsweise über einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder eine Kurzarbeitsklausel im Arbeitsvertrag. Wenn es all das nicht gibt, dann muss der Arbeitgeber eine Vereinbarung mit den Arbeitnehmern treffen; sie müssen zustimmen, dass kurz gearbeitet wird. Eine solche Vereinbarung legt dann fest, dass der Arbeitnehmer weniger Arbeitsleistung schuldet und der Arbeitgeber auch weniger Arbeitsentgelt zahlen muss, bzw. Kurzarbeitergeldanspruch geltend gemacht wird.

Wie kann Kurzarbeit beantragt werden?

Zuerst muss der Arbeitgeber die Kurzarbeit arbeitsrechtlich mit den Arbeitnehmern vereinbaren (s. oben). Danach berechnet der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld, zahlt es aus und beantragt bei der Agentur für Arbeit die Erstattung des Kurzarbeitergeldes. Im dritten Schritt wird dann die Auszahlung noch einmal überprüft. Die Anzeige der Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit kann auch online erfolgen.

Kann mich der Arbeitgeber dazu zwingen, statt Kurzarbeit Überstunden abzubauen und Urlaub zu nehmen?

Grundsätzlich ist das eine arbeitsrechtliche Frage. Für die Bewertung im Hinblick auf Kurzarbeit ist es so, dass der Arbeitgeber dazu angehalten ist, den Arbeitsausfall zu vermeiden. Zum Beispiel, indem Urlaub aus dem Vorjahr vorher abgegolten wird oder Überstunden bis zu einem bestimmten Umfang eingebracht werden. Das hätte für den Arbeitnehmer den Vorteil, dass er sein volles Gehalt bekommt und für den Zeitraum freigestellt ist. Aber inwiefern es möglich ist, den Arbeitnehmer dazu zu verpflichten, das muss arbeitsrechtlich bewertet werden.

Was ist denn für den Arbeitnehmer besser: eine Kündigung oder Kurzarbeitergeld beziehen?

Wenn der Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld bezieht, bleibt er in einem bestehenden Arbeitsverhältnis und es werden weiterhin Sozialversicherungsbeiträge abgeführt . Auch die Wiederaufnahme der Arbeit ist unproblematisch. Finanziell gibt es jedoch keine Unterschiede zwischen Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld. Falls allerdings während der Krise doch noch kleinere Arbeitsaufträge da sind, wird im Falle der Kurzarbeit die geleistete Arbeit wie gewohnt vergütet und nur der ausgefallene Teil wird über Kurzarbeitergeld ausgeglichen.

Bekommen jobbende Studenten Kurzarbeitergeld?

Jobbende Studenten können kein Kurzarbeitergeld beziehen, weil sie in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Für die Betrachtung, ob Kurzarbeit ein passendes Instrument ist, ist das Arbeitsverhältnis grundlegend und nur, wenn jemand sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, dann könnten auch die anderen Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld erfüllt sein.

Welche Unterstützung gibt es für Studenten?

Die Absicherung des Studiums in Bezug auf den Lebensunterhalt bildet das Bafög-Gesetz. Im Einzelfall muss geprüft werden, ob in einem Fall, in dem bisher kein Anspruch auf Bafög bestand (beispielsweise weil der Student ein eigenes Einkommen hatte oder die Eltern finanziell unterstützen konnten) in der jetzigen Situation nicht doch ein Anspruch da ist.

Welche besondere Unterstützung erhalten Eltern, die Kurzarbeiter sind?

Arbeitnehmer, die einen Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen haben, erhalten einen höheren Grundbetrag im Kurzarbeitergeld. Für sie beträgt die erstatte Nettoendgelddifferenz 67 Prozent, für Arbeitnehmer ohne Kind sind es 60 Prozent."

Darf man sich zusätzlich zum Kurzarbeitergeld etwas dazuverdienen?

Von Seiten der Politik ist es gewollt, dass die Arbeitnehmer, die ihrer Arbeit gerade nicht nachkommen können, in den systemrelevanten Berufen aushelfen. Dabei ist es möglich, Geld zum Kurzarbeitergeld bis zu der bisherigen Grenze dazu zu verdienen. Sollten Sie allerdings mehr verdienen, als Sie vorher verdient haben, dann wird das Kurzarbeitergeld gekürzt.

Was ist mit Zulagen oder Boni?

Die sind berücksichtigungsfähig, so lange sie sozialversicherungspflichtig sind. Die Obergrenze ist die Beitragsbemessungsgrenze.

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