Es ist - wie so oft - mal wieder verwirrend.
Die landesweite nächtliche Ausgangssperre wird aufgehoben und gilt jetzt nur noch in Stadt- und Landkreisen mit 7-Tages-Inzidenzen über 50. Schön wär's, wenn es so klar wäre - ist es aber nicht. Neben der 50er-Inzidenz muss es ein diffuses Infektionsgeschehen geben, also nicht einen Ausbruch an einem Ort, zum Beispiel in einem Pflegeheim, der für den Anstieg der Inzidenz sorgt. Zudem muss aber feststehen, und jetzt zitiere ich aus der Vorgabe des Gesundheitsministeriums, "dass weitere regionale Verschärfungen von Infektionsschutzmaßnahmen ausgeschöpft worden sind". Alles klar?
Weitere regionale Verschärfungen von Infektionsschutz-Maßnahmen müssen ausgeschöpft worden sein. Was nun alles offen lässt, und erklärt, warum zwar aktuell 24 Stadt- und Landkreise eine 7-Tage-Inzidenz über 50 haben, die nächtliche Ausgangssperre ab 21 Uhr aber nur in 14 Landkreisen gilt. Die übrigen prüfen noch (Anm. d. Red.: Stand 12.2.2021).
Und so haben wir - ein Jahr nach Beginn der Corona-Pandemie - wieder mal die Situation, dass die Politik hektisch Beschlüsse fasst, diesmal aufgrund eines Gerichtsurteils, die dann vor Ort umgesetzt werden müssen, ohne dass Dinge klar sind.
Die gleichen Fehler wiederholen sich...
... als ob die Pandemie gerade erst ausgebrochen wäre. In diesem Fall begründet das Gesundheitsministerium in Baden-Württemberg die Vorgaben damit, dass Ausgangsbeschränkungen die Ultima Rtio sind, also das letzte Mittel. Interessant. Das war auch schon vor dem VGH-Beschluss klar.
Und wenn die Ausgangssperre bei einer landesweiten Inzidenz von 200, 150 oder 100 noch gerechtfertigt ist, dann ist es dieser massive Eingriff in die Grundrechte bei von 70, 60 oder 50 eben nicht mehr. Das hätte die Landesregierung vorher wissen müssen, zumal sie von den Kommunal-Verbänden darauf hingewiesen worden ist.
Die Ausgangssperre hätte schon vor zwei Wochen angepasst werden müssen...
... mit einer entsprechenden Verfügung, die klar regelt, dass sie in Kreisen mit Inzidenzen über 50 in Kraft tritt. Dann hätten die Kommunen Klarheit gehabt, der VGH-Beschluss wäre überflüssig gewesen und dieses ganze juristische Kleinklein im Nachgang hätte man sich sparen können. So allerdings sorgt die Landesregeirung mit ihrem Corona-Management mal wieder für Verwirrung.