Kiss in Iffezheim (Foto: SWR)

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Was tun, wenn ein Konzert ausfällt?

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AUTOR/IN
Clara Sondermann

Ach Mensch: Da freut man sich wochenlang auf ein Open Air Konzert. Und dann wird´s nix. Weil nach 5 Songs ein Gewitter über das Veranstaltungsgelände fegt oder der Künstler wegen Krankheit nicht auftreten kann. Aber welche Möglichkeiten habe ich als Betroffener?

Bei Krankheit: Geld zurück

In den meisten Fällen, wenn das Konzert vorher abgesagt wird, bekommt man sein Geld zurück. So auch, wenn der Künstler krank ist. Selbst wenn der Veranstalter einen Ersatztermin anbietet: Dieses Angebot muss man nicht annehmen. Auch in dem Fall kann man sein Geld zurückbekommen. Für das Sting-Konzert in Stuttgart hat der Veranstalter jetzt schon angekündigt: Es gibt ein Rückgaberecht.

Was, wenn das Konzert mittendrin abgebrochen wird?

Bei Terrorwarnungen, Hagelstürmen, Tornados und ähnlichen Ereignissen „höherer Gewalt“ ist es ein bisschen komplizierter. Die Verbraucherzentrale rät aber dazu, trotzdem eine Erstattung zu fordern. Oft hat man auch Glück und es gibt einen Teil des Ticketpreises zurück. Wichtig ist es, nicht zu schnell aufzugeben. Bei Rock am Ring vor drei Jahren war es nämlich so: Das Festival war wegen Unwettern abgebrochen worden. Zunächst weigerte sich der Veranstalter, den Besuchern ihr Geld zu erstatten. Nachdem sich viele Besucher aber beschwert haben, bekamen sie 40% des Ticketpreises zurück. Der Aufstand kann sich also lohnen.

Sting in Künzelsau (Foto: SWR, SWR1 - Foto: Willi Kuper)
Foto: Willi Kuper

Und wenn die Band nach einer halben Stunde einfach so von der Bühne geht?

Wenn klar ist, dass die Band definitiv zu kurz spielt, dann sollte man auf jeden Fall sein Geld zurückverlangen. Normalerweise dauern Konzerte mindestens 90 Minuten. Eine halbe Stunde ist definitiv zu kurz!

Was, wenn die Konzertbesucher den Auftritt schlecht finden?

Wenn es reine Geschmackssache ist, nach dem Motto: „Die haben aber schonmal besser gespielt“, siehts schlecht aus. Aber wenn die Musiker beispielsweise offensichtlich so betrunken sind, dass sie nicht mehr stehen können – da kann man auf jeden Fall sein Geld zurückverlangen.

Wann bekomme ich mein Geld gar nicht zurück?

Wenn der Veranstalter insolvent ist und das Konzert deshalb ausfällt, sieht es leider sehr schlecht aus.

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Clara Sondermann