SWR1 Hitparade 2023

Teilnahmebedingungen

Stand
REDAKTEUR/IN
SWR1 Baden-Württemberg

Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Abstimmung zur "SWR1 Hitparade" von SWR1 Baden-Württemberg. Veranstalter der Abstimmung ist SWR1 Baden-Württemberg. Mit der Teilnahme an der Abstimmung erkennen die Teilnehmenden ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.

  1. Ihr habt die Möglichkeit, einmal an der Abstimmung teilzunehmen. Ihr könnt bis zu fünf unterschiedliche Songs wählen. Es ist nicht möglich, einen Song mehrfach zu platzieren. Eure Auswahl wird wie folgt gewichtet: Titel 1 = 5 Punkte, Titel 2 = 4 Punkte, Titel 3 = 3 Punkte, Titel 4 = 2 Punkte, Titel 5 = 1 Punkt.
  2. Die Punktzahl eines Songs bestimmt die Platzierung in der Hitparade. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
  3. Viele Songs befinden sich bereits in der Vorschlagsliste. Die Liste basiert auf allen vergangenen Hitparaden und dem Musikprogramm von SWR1 Baden-Württemberg. Selbstverständlich können zusätzlich auch eigene Titel eingegeben werden.
  4. So könnt ihr an der Abstimmung zur "SWR1 Hitparade" in Baden-Württemberg teilnehmen: Ausfüllen des Abstimmformulars online auf SWR1.de oder über die SWR1 App, über Briefe, Postkarten und Mails freuen wir uns auch. Auch am Telefon könnt ihr abstimmen – wann das geht, erfahrt ihr auf SWR1.de und im Radioprogramm.
  5. Einsendeschluss ist der 21.10.2023, 12 Uhr.
  6. Mitarbeitende des SWR, der ARD oder deren Kooperationspartner sowie deren Angehörige dürfen an der Abstimmung nicht teilnehmen. 
  7. Die mit der Teilnahme mitgeteilten personenbezogenen Daten werden vom SWR ausschließlich zum Zwecke der Abwicklung der Abstimmung (inkl. der Erstellung anonymisierter Statistiken und einer möglichen Kontaktaufnahme im Rahmen der Sendung "SWR1 Hitparade") genutzt und anschließend gelöscht. Zur Abstimmung im Rahmen der Hitparade setzen wir das Tool unseres Dienstleisters pub. Public Value Technologies GmbH (Datenschutzerklärung: https://pub.tech/datenschutz/) ein. Zur Verifizierung der E-Mail-Adresse, die zum Zwecke der Verhinderungen von Manipulationen oder SPAM im Rahmen des Abstimmungsprozesses erfolgt, wird im Rahmen dieser Zusammenarbeit der Dienst Mailgun Technologies Inc. (Datenschutzerklärung: https://www.mailgun.com/de/dsgvo/) eingesetzt. Im Übrigen gelten die Datenschutzhinweise auf der Homepage des SWR.
  8. Der SWR ist berechtigt, Musikschaffende nicht zu berücksichtigen, deren Titel in Widerspruch zu den Programmgrundsätzen des SWR stehen. Nicht berücksichtigt werden zudem solche Einsendungen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie lediglich zur Förderung einzelner Gruppeninteressen organisiert und eingereicht werden und damit das Konzept der individuellen Teilnahme an der Aktion zu verfälschen drohen (z.B. kopierte Einsendungen oder Einsendungen von identischen Absendern). Die entsprechende Einschätzung und Entscheidung unterliegt der Redaktionsfreiheit des SWR und kann nicht beanstandet werden.  
  9. Mit der Teilnahme an der Abstimmung erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass der SWR über sie namentlich oder in sonst identifizierender Weise berichten darf. Die im Rahmen der Abstimmung angegebenen Daten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) dienen zur Kontaktaufnahme im Rahmen der zur Programmaktion "SWR 1 Hitparade" gehörenden Sendungen. Ihr stimmt zu, dass der SWR die unter eurer Mitwirkung hergestellten Bild- und Tonaufnahmen veröffentlichen darf und ohne zeitliche, räumliche oder inhaltliche Beschränkung, insbesondere im SWR-Fernsehen/-Hörfunk und/oder der ARD-Programmfamilie ausstrahlen und in den Internetangeboten (insbesondere SWR1.de) und/oder Mediatheken des SWR, der ARD sowie in den sozialen Netzwerken (z.B. Facebook) und über Drittplattformen (z.B. YouTube) auf Abruf (On-Demand und/oder Download) anbieten bzw. als Podcasts nutzen bzw. nutzen lassen darf. 
  10. SWR1 Baden-Württemberg behält sich vor, die Abstimmung jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Den Teilnehmenden stehen in diesem Fall keinerlei Ansprüche gegen SWR1 Baden-Württemberg zu. SWR1 Baden-Württemberg kann Teilnehmende aus wichtigem Grund von der Abstimmung ausschließen, insbesondere dann, wenn der berechtigte Verdacht oder ein Nachweis vorliegt, dass falsche Angaben gemacht, manipuliert oder gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen wurde oder sonstige unerlaubte Handlungen vorliegen. 
  11. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 
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REDAKTEUR/IN
SWR1 Baden-Württemberg