Das SWR1 Hitparädle – Stones

Gewinnspiel-Bestimmungen

Stand
REDAKTEUR/IN
SWR1 Baden-Württemberg

Wenn Sie abstimmen und einen Haken bei der Gewinnspielteilnahme setzen, dann nehmen Sie automatisch an dieser Verlosung teil:

Diese Teilnahmebedingungen gelten für das Gewinnspiel „SWR1 Hitparädle - Stones“, das von SWR1 Baden-Württemberg veranstaltet wird. Verantwortlich für das Gewinnspiel ist der Südwestrundfunk - Anstalt des öffentlichen Rechts - vertreten durch den Intendanten, Kai Gniffke, Neckarstraße 230, 70190 Stuttgart, kurz SWR.

Das Gewinnspiel findet zwischen dem 4.07. und dem 8.07.2022 im Programm von SWR1 statt.

In dem Zeitraum vom 30.06.22, 0.00 Uhr bis 7.07.22, 20.00 Uhr können sich Nutzer:innen auf SWR1.de registrieren und für ihre Lieblings-Rolling Stones-Hits abstimmen.

Gewinn

Als Preis wird folgender Gewinn ausgelobt:

Ein Konzertbesuch für zwei Personen für den Auftritt der Band The Rolling Stones in der Veltins-Arena Gelsenkirchen am 27.07.2022

  • 2 Konzertkarten für das Konzert der Rolling Stones (mit Zucchero),
  • inklusive der Hin- und Rückfahrt für die beiden Gewinner vom nächstgelegenen Bahnhof des Wohnortes nach Gelsenkirchen mit der Deutschen Bahn (2 x Hin- und Rückfahrt, 2. Klasse inkl. Sitzplatz)
  • sowie inklusive einer Übernachtung für zwei Personen in Gelsenkirchen am 27.07.2022 in einem Hotel (je nach Verfügbarkeit 2 x Einzelzimmer oder wahlweise 1 x Doppelzimmer, Kategorie mind. 3 Sterne). 

Durchführung des Gewinnspiels

Aus allen teilnahmeberechtigten Gewinnspiel-Teilnehmer:innen wird eine Person per Losverfahren bestimmt, die in der SWR1-Sendung "Guten Morgen Baden-Württemberg" am Freitag, 8.07.22 angerufen wird und bei einem Stones-Spiel Fragen richtig beantworten muss. Werden die Fragen nicht richtig beantwortet, wird ein:e neue:r Teilnehmer:in per Losverfahren bestimmt und im weiteren Verlauf der Sendung angerufen. Falls erneut nicht die richte Antwort gegeben wird, erfolgt die Auswahl eines dritten Teilnehmenden per Losverfahren.

Werden die Quizfragen im Laufe der Sendung zum dritten Mal nicht richtig beantwortet, so können alle Teilnehmenden die richtige Antwort über das "Studio-Feedback" bzw. "Mail ins Studio" direkt an SWR1 schicken. Der Gewinner wird unter den Teilnehmenden mit der richtigen Antwort ausgelost.

Hinweise zum Gewinn

Der Gewinn kann nur zu der von SWR1 festgelegten Zeit angetreten werden. Sollte der Gewinn zu der entsprechenden Zeit nicht angetreten werden, verfällt der Gewinn ersatzlos. Der/die Teilnehmer:in informiert umgehend SWR1, falls er/sie den Gewinn nicht antreten kann oder will.

Eine Umwandlung des Gewinns in Geld- oder andere Sachpreise ist nicht möglich. Der Gewinn ist nicht übertragbar. Ein Weiterverkauf ist nicht erlaubt.

Sonstiges

Die Übermittlung des Gewinns erfolgt nach Absprache mit und durch die Universal Music GmbH als Gewinnspender. Zu diesem Zweck werden die Gewinnernamen und Gewinneradressen an den Gewinnspender weitergegeben. Der Gewinnspender ist verantwortlich für den ausgelobten Gewinn inkl. der darin enthaltenen Leistungen. Etwaige Ansprüche sind gegenüber dem Gewinnspender geltend zu machen.

Der/die Teilnehmer:in erklärt sich damit einverstanden, dass seine/ihre persönlichen Daten zum Zweck der Organisation und Durchführung des Gewinnspiels gespeichert und genutzt werden.

Jede:r Teilnehmer:in erklärt sich auch damit einverstanden, dass sein/ihr Name, sein/ihr Wohnort sowie Gespräche mit ihm/ihr im Programm von SWR1 veröffentlicht werden.

Der/die Gewinner:in erklärt sich auch bereit, für eine weitergehende Berichterstattung zur Verfügung zu stehen. Eine Weitergabe der Daten zu werblichen Zwecken erfolgt nicht. Den Teilnehmenden stehen gesetzliche Auskunfts-, Änderungs- und Widerrufsrechte zu. Mehr Informationen zum Datenschutz gibt es auf https://www.swr.de/unternehmen/organisation/datenschutz-128.html.

Der SWR ist in diesem Zusammenhang auch berechtigt, die Daten des/der Gewinners/Gewinnerin an den Kooperationspartner und dessen Ausführungsgehilfen zu übermitteln, um die Durchführung des Gewinns zu ermöglichen.

Der SWR ist ebenso berechtigt, den Namen, den Wohnort des/der Gewinners/Gewinnerin, zum Zwecke der Berichterstattung über das Gewinnspiel, auch an andere Medienunternehmen weiter zu geben. Eine darüber hinaus gehende Speicherung oder Verarbeitung der Daten findet nicht statt.

Der SWR behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden oder den Spielmodus zu ändern. Dies gilt insbesondere falls eine ordnungsgemäße Durchführung pandemiebedingt, aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Den Teilnehmer:innen stehen in diesem Fall keinerlei Ansprüche gegen den SWR oder die Universal Music GmbH zu.

Der SWR kann Teilnehmende aus wichtigem Grund vom Gewinnspiel ausschließen, insbesondere wenn der berechtigte Verdacht oder Nachweis falscher Angaben, Manipulation oder Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder sonstige unerlaubte Handlungen vorliegt. Die Teilnahme über Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste oder sonstige Dienstleister ist nicht zulässig.

Aktive und ehemalige Mitarbeitende des SWR, der SWR Media Services GmbH, der ARD oder deren Kooperationspartner sowie deren Angehörige dürfen nicht teilnehmen.

Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren aus Deutschland, da der Gewinn nur innerhalb von Deutschland verschickt werden kann.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wichtig: Dieser Gewinn wird nicht aus dem Rundfunkbeitrag finanziert. Spender des Gewinns ist die Universal Music GmbH.

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REDAKTEUR/IN
SWR1 Baden-Württemberg