Während in Baden-Württemberg die Sporteinrichtungen weiter geschlossen bleiben, gibt es in Rheinland-Pfalz seit Montag wieder mehr Freiraum für sportliche Aktivitäten. Das geht aus der neuen rheinland-pfälzischen Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hervor.
Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands sind im Freien dann auch wieder unter Benutzung von Sportanlagen zulässig. Das teilte das rheinland-pfälzischen Innenministerium mit. Dies gelte jedoch nur, soweit die gebotenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden könnten und der Träger einer Öffnung der Sportstätte ausdrücklich zustimme.
Kontaktverbot und Mindestabstand müssen weiterhin eingehalten werden
Die Lockerung betreffe Sportarten im Freien wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf oder Reiten und ähnliche Sportarten, bei denen das Kontaktverbot und der Mindestabstand eingehalten werden könnten. Damit solle Bewegung auch in Zeiten der Einschränkung vorrangig bei Outdoor-Sportarten ermöglicht werden.
Mannschaftssportarten bleiben verboten - Ausnahmen für Profis
Die Lockerungen gelten nicht für Mannschaftssportarten wie Fußball, Handball oder Basketball. Auch für das Training von olympischen und paralympischen Bundeskaderathleten, die an Bundesstützpunkten, anerkannten Landesleistungszentren und -stützpunkten trainieren, gebe es Erleichterungen.
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Fitnessstudios bleiben geschlossen
Erleichterungen gelten zudem für Profimannschaften der 1. und 2. Bundesligen aller Sportarten sowie für wirtschaftlich selbstständige, vereins- oder verbandsungebundene Profisportler ohne Bundeskaderstatus.
Bestehen bleibt laut Verordnung die Schließung von Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios, Saunen, oder Badeseen.