Um 14 Uhr steht zunächst eine Anhörung beider Parteien an. Die Regionalligisten TSV Schott Mainz, Bahlinger SC, Astoria Walldorf, FC Gießen, TSV Steinbach und Eintracht Stadtallendorf treten dabei als Kläger auf. Ihnen gegenüber sitzt die Regionalliga Südwest GbR als Angeklagte Partei.
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
Die Vereine wollen einen Erlass auf einstweilige Verfügung erwirken. Damit wollen sie den Restart der Regionalliga am 11. Dezember noch kurzfristig gerichtlich stoppen. Sie argumentieren unter anderem mit der Zumutbarkeit eines Restarts vor Weihnachten. Dabei stützen sie sich auch auf die konstant hohe Zahl an Corona-Neuinfektionen. Stattdessen soll nach Meinung der sechs Klubs erst wieder ab Ende Januar 2021 gespielt werden.
Kläger erwarten schnelles Urteil
Nach der Anhörung ziehen sich die Richter des Landgerichtes Mannheim für Beratungen zurück und werden anschließend ihr Urteil bekanntgeben. Die Klägerseite rechnet damit, dass die Öffentlichkeit noch am Mittwoch über das Urteil informiert werden könnte und zeigte sich vorsichtig optimistisch, dass das Urteil zu ihren Gunsten ausfallen wird.