Fußball | 2. Bundesliga

Klage abgewiesen: Karlsruher SC gewinnt vor Gericht gegen Ex-Kapitän Gondorf

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Mathias Zurawski
Mathias Zurawski

Fußball-Zweitligist Karlsruher SC hat sich vor dem Arbeitsgericht gegen seinen früheren Kapitän Jerôme Gondorf durchgesetzt. Gondorf hatte auf weitere Zahlungen geklagt.

Der Karlsruher SC hat vor dem Karlsruher Arbeitsgericht gegen seinen ehemaliger Kapitän Jerôme Gondorf gewonnen. Der 36-Jährige hatte trotz seines Karriereendes im vergangenen Jahr auf weitere Zahlungen des KSC geklagt. Das Gericht hat die Klage am Dienstag abgewiesen.

Urteil: Klausel in Gondorfs Vertrag war eindeutig

Die entsprechende Klausel im Vertrag zwischen dem Karlsruher SC und Jerôme Gondorf sei eindeutig, so der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Demnach endete das Arbeitsverhältnis des Spielers am 30. Juni 2024. Der Vertrag habe sich nicht, wie von Gondorf und seinem Rechtsanwalt Horst Kletke behauptet, nach 17 Einsätzen in der Zweitliga-Saison 2023/24 automatisch verlängert.

Auch entsprechende E-Mails und Gespräche zwischen dem Verein und dem ehemaligen Fußballprofi machten klar, dass der Vertrag am 30. Juni endete, so das Gericht.

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Gondorfs Rechtanwalt hält Berufung für "höchstwahrscheinlich"

Vor Gericht wurde die Diskussion über den entsprechenden Vertragstext nach der ersten Verhandlung im vergangenen August fortgesetzt. Laut KSC war das Vertragsende am 30. Juni 2024 allen Beteiligten klar, entsprechende Formulierungen auch in E-Mails zwischen dem damaligen Sportdirektor Oliver Kreuzer und Jerôme Gondorf belegten das. Gondorfs Anwalt bestand weiter darauf, dass es eine automatische Verlängerung gegeben habe.

Ein neuer Vorschlag für eine gütliche Einigung wurde vor der Urteilsverkündung von den Vertretern des Karlsruher SC abgelehnt.

Der frühere KSC-Kapitän Jerôme Gondorf (rechts) erschien persönlich vor Gericht.
Der frühere KSC-Kapitän Jerôme Gondorf (rechts) erschien persönlich vor Gericht.

KSC setzt sich durch, Streit geht möglicherweise weiter

Das Urteil selbst war eindeutig. Neben dem Wortlaut in Gondorfs Vertrag bezüglich des Vertragsendes habe es zwischen den Parteien ein Einverständnis über das Vertragsende gegeben, hieß es weiter. Der Karlsruher SC begrüßte das Urteil in einer schriftlichen Erklärung.

Wir sehen uns in unserer Auffassung bestätigt.[...] wir haben stets transparent und rechtlich einwandfrei gehandelt.

Die Begründung des Gerichts habe ihn nicht überzeugt, sagte dagegen Gondorfs Rechtsanwalt Horst Kletke gegenüber dem SWR. Er halte es für "höchstwahrscheinlich", dass Gondorf in der nächsten Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in Berufung geht.

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