In der gut dreistündigen Verhandlung des Karlsruher Kartellsenats wurde deutlich, dass die Richterinnen und Richter das DFB-Reglement für den Bereich Spielervermittlung in etlichen Punkten für problematisch halten. Die Registrierungspflicht und die Beschränkungen zum Schutz minderjähriger Spieler könnten aber Bestand haben.
Entscheidung wird in den nächsten Wochen verkündet
Die Richter sahen allerdings auch noch offene Fragen und wollten sich noch einmal intensiv beraten. Sie schlossen auch nicht aus, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anzurufen. Die Entscheidung soll am 13. Juni fallen.
Spielerberater Roger Wittmann hatte gegen den DFB geklagt
Hintergrund ist eine Klage des einflussreichen Spielerberaters Roger Wittmann gegen den DFB. Die 2015 in Kraft getretenen Regeln sehen unter anderem vor, dass Spieler und Vereine nur mit beim DFB registrierten Agenten zusammenarbeiten dürfen, die sich auch den Verbandsstatuten unterworfen haben. Vereinbarte Zahlungen müssen offengelegt werden. Zum Schutz minderjähriger Spieler darf bei deren Vermittlung grundsätzlich keine Provision kassiert werden.
DFB und Agentur Rogon gingen in Revision
Das Frankfurter Oberlandesgericht hatte in einigen Punkten dem DFB und in anderen Punkten Wittmanns Agentur Rogon Recht gegeben. Gegen dieses Urteil haben beide Seiten Revision eingelegt.