SENDETERMIN Di, 25.11.2014 | 22:00 Uhr | Das Erste
Betriebsräte ohne Schutz Das Versagen der Staatsanwaltschaft
Arbeitnehmer haben ein Recht auf betriebliche Mitbestimmung. Schon ab einer Betriebsgröße von fünf Mitarbeitern dürfen sie einen Betriebsrat wählen. Wer die Wahl oder Arbeit eines Betriebsrats behindert oder stört, macht sich strafbar. So regelt es § 119 Betriebsverfassungsgesetz. Ein Schutzschild für die Betriebsratsarbeit, der nach Auffassung der Gewerkschaft auch bitter nötig ist. Denn vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen versuchen Arbeitgeber immer öfter, Betriebsratsarbeit zu verhindern.
Nun beklagen DGB und Arbeitsrechtsexperten, dass der Schutz von Betriebsräten in der Praxis nicht funktioniert. Das Gesetz sei klar und deutlich. Dennoch würden die Staatsanwaltschaften die Rechte der Arbeitnehmer oft nicht schützen, sondern die Verfahren einstellen. Zu einer Anklage käme es praktisch nie. Eine mögliche Folge: In immer mehr Unternehmen ist niemand mehr bereit, sich als Betriebsrat zu engagieren.
6:18 min | Di, 25.11.2014 | 22:00 Uhr | Das Erste
Betriebsräte ohne Schutz
Das Versagen der Staatsanwaltschaft
Inhalt:
- Teil 1: Das Versagen der Staatsanwaltschaft
- Teil 2: Text des Beitrags