Diese Regeln gelten beim Radfahren

Was ist eigentlich eine Fahrradstraße?

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INTERVIEW
Bernd Wolf
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Sandra Kaupmann

Ob im Auto, zu Fuß oder auf dem Rad: Je dichter der Verkehr wird, desto wichtiger sind Regeln dafür. Welche rund ums Rad gelten, weiß Roland Huhn, Rechtsexperte des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC).

Bernd Wolf, SWR Rechtsredaktion: Herr Huhn, nehmen wir das Beispiel Fahrradstraße, das ist ja wirklich im Kommen. Das ist auf weißem Grund ein blauer Kreis mit einem Fahrrad. Und dann steht aber meistens dabei „Autos erlaubt“. Was bedeutet rechtlich eine Fahrradstraße?

Roland Huhn: Bei diesem rechteckigen Schild Fahrradstraße - im Unterschied zu einem runden Schild Fahrradweg - ist die ganze Straße für den Radverkehr gedacht. In der Regel sollen aber zumindest die Anlieger weiter mit ihren Autos zu ihren Häusern kommen dürfen und sich auch mal Heizöl liefern lassen, wenn es nötig ist. Aber mehr soll auch nicht erlaubt sein. Also wenn da steht: Kraftfahrzeugverkehr generell erlaubt, das passt eigentlich nicht zur Fahrradstraße.

Die Autos, die dort fahren, müssen auf den Radverkehr äußerste Rücksicht nehmen und sich anpassen. Radfahrer dürfen dort immer zu zweit nebeneinander fahren. Wenn dann der Platz zum Überholen nicht reicht, muss der Autofahrer dahinter bleiben, auch wenn das heißt, dass er nur 20 km/h fahren kann.

Auf einem blauen Schild mit weißem Hintergrund ist ein Fahrrad abgebildet. Darunter steht der Schriftzug Fahrradstraße. Neben dem Schild fährt eine Radfahrerin vorbei. (Foto: picture-alliance / Reportdienste, Uli Deck/dpa)
Dieses Schild zeigt eine Fahrradstraße an. Fahrradfahrer dürfen die gesamte Straße zum Fahren benutzen und haben immer Vorrang. Autos sind nur in Ausnahmefällen erlaubt. Bild in Detailansicht öffnen
Auf einem blauen Schild ist ein weißes Fahrrad abgebildet. Es handelt sich um das Verkehrszeichen, das einen Fahrradweg anzeigt. (Foto: Colourbox)
Ein Fahrradweg, der nur von Fahrradfahrern benutzt werden darf. In der Regel handelt es sich um gut ausgebaute Fahrradwege. Da es ein Gebotszeichen ist, müssen Radfahrer den Radweg nutzen und dürfen nicht auf die Straße oder den Gehweg ausweichen. Bild in Detailansicht öffnen
An einem weg neben einer Straße steht ein blaues Schild. Oben ist eine Mutter mit Kind, unter einem waagrechten Strich ein Fahrrad abgebildet. Es weist einen gemeinsamen Rad- und Fußweg aus. (Foto: dpa Bildfunk, Picture Alliance)
Dieses Schild weist einen gemeinsamn Rad- und Fußweg aus. Fahrradfahrer müssen dabei auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Da es sich um ein blaues Gebotsschild handelt, müssen Fahrradfahrer auf diesem Weg fahren und dürfen nicht auf die Straße ausweichen. Bild in Detailansicht öffnen
Auf einem blauen Schild ist links ein weißes Fahrrad und in der Mitte ein senkrechter, weißer Strich zu sehen. Rechts neben dem Strich ist eine Mutter mit Kind abgebildet. Es handelt sich um das Schild, das einen getrennten Rad- und Fußweg anzeigt. (Foto: Colourbox)
Anders verhält es sich bei diesem Schild: Es handelt sich um einen getrennten Rad- und Fußweg. Fahrradfahrer müssen den Weg benutzen und dürfen weder auf der Straße noch auf dem Fußweg fahren. Bild in Detailansicht öffnen
An einer Laterne hängt ein blaues Schild, das einen Fußgängerweg ausweist. Darunter befindet sich ein weißes Schild, das Fahrradfahrer frei bedeutet. (Foto: SWR, Thomas Oberfranz)
Fahrradfahrer dürfen den Fußweg benutzen, müssen es aber nicht. Fahren sie auf dem Gehweg, müssen sie auf die Fußgänger Rücksicht nehmen. Zudem müssen Radfahrer Schrittgeschwindigkeit fahren, was von Gerichten als ca. 15 km/h ausgelegt worden ist. Fußgänger dürfen sich auf dem Gehweg frei bewegen, sie müssen also nicht am rechten Rand laufen. Bild in Detailansicht öffnen
Unter einem blauen Einbahnstraßenschild befindet sich ein weißes Schild, das ein Fahrrad und Pfeile in zwei Richtungen zeigt. (Foto: picture-alliance / Reportdienste, Julian Stratenschulte/dpa)
Dieses Verkehrszeichen warnt Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer davor, dass in dieser Einbahnstraße, in der höchstens 30 Kilometer pro Stunde schnell gefahren werden darf, Fahrradfahrer entgegenkommen können. Bild in Detailansicht öffnen
Unter dem Schild Verbot der Einfahrt für Fahrzeuge aller Art, befindet sich ein weißes Schild, das es Fahrradfahrern erlaubt, entgegen der Einbahnstraße zu fahren. (Foto: picture-alliance / Reportdienste, Stefan Puchner/dpa)
Fahrradfahrer dürfen auch entgegen der Einbahnstraße fahren. Bild in Detailansicht öffnen
Auf eienm blauen Verkehrsschild sind  ein Mann, ein Kind, ein Ball, ein Auto, ein Haus und ein Straßenrand abgebildet. Es handelt sich um ein Schild, das eine verkehrsberuhigte Zone ankündigt, umgangssprachlich auch Spielstraße genannt. (Foto: picture-alliance / Reportdienste, Jan Woitas/ dpa)
In verkehrsberuhigten Bereichen, umgangssprachlich auch Spielstraßen genannt, dürfen Fahrradfahrer nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Da Fahrradfahrer bei zu langsamen Geschwindigkeiten umkippen können, ist die Geschwindigkeit von Gerichten als „deutlich unter 20 km/h“, in der Regel ca. 15 km/h ausgelegt worden. Bild in Detailansicht öffnen
Auf einem blauen Schild ist ein weißes Dreieck abgebildet. Auf diesem Dreieck überquert ein schwarzer Mann mehrere schwarze Streifen. Es handelt sich um das Schild, das einen Fußgängerüberweg ausweist, umgangssprachlich auch Zebrastreifen genannt. (Foto: Colourbox)
Fahrradfahrer dürfen über Fußgängerüberwege, umgangssprachlich auch Zebrastreifen genannt, fahren. Dabei haben sie allerdings keinerlei Vorfahrtsrechte und sind im Falle eines Unfalls in der Regel schuld. Schieben sie ihr Fahrrad, gelten sie als Fußgänger. Dann muss der fließende Verkehr sie vorrangig über die Straße lassen. Bild in Detailansicht öffnen

Bernd Wolf: Wenn ich auf einer Straße mit dem Rad gegen die Einbahnrichtung fahre - was ich ja bei einer Straße, für die gegenläufiger Radverkehr zugelassen ist, darf: Muss ein Autofahrer mein Vorfahrtsrecht achten, wenn dort rechts vor links gilt?

Roland Huhn: Rechts vor links ist eine so elementare Regel, dass sie auch dann gilt, wenn ein Radfahrer eine Einbahnstraße in der „falschen Richtung“ befahren darf. Wenn ich als Radfahrer entgegen der Einbahrichtung fahren darf und aus dieser Einbahnstraße herausfahre, gilt rechts vor links. Komme ich von rechts, habe ich Vorfahrt.

Bernd Wolf: Es gibt einige neue Regelungen, die Fahrradfahrer im Straßenverkehr schützen sollen. Zum Beispiel muss ein Auto, das ein Fahrrad überholt, mindestens 1,50 Meter Abstand halten. Außerorts sind es sogar zwei Meter. Für wie realistisch halten Sie dieses Abstandsgebot?

Roland Huhn: Ich bekomme Meldungen herein, die sagen, ja, ich stelle fest, die Autofahrer halten mehr Abstand. Das ist doch schon mal was. Aber diese 1,50 Meter sind ja gar nicht neu. Das hat die Rechtsprechung schon seit den 1980er Jahren festgelegt. Man hat sich nur nicht daran gehalten.

In der Straßenverkehrsordnung stand bisher „ein ausreichender Abstand“ drin. Viele Autofahrer haben gedacht, 50 Zentimeter reichen dann aus. Nein, das reicht nicht. Realistisch ist es dann, zum Überholen auf die Gegenfahrbahn auszuweichen, wie man es auch macht, wenn man ein Auto überholt.

Fahrradfahrer auf dem Radweg im Verkehr: 1,50 Meter oder gedanklich drei Fahrradfahrer nebeneinander: So viel Abstand müssen Autofahrer innerorts zu Fahrradfahrern halten. (Foto: SWR, SWR)
1,50 Meter oder gedanklich drei Fahrradfahrer nebeneinander: So viel Abstand müssen Autofahrer innerorts zu Fahrradfahrern halten.

Bernd Wolf: Auf manchen E-Bikes sieht man Nummernschilder, das heißt, sie sind versichert. Ab wann ist ein E-Bike versicherungspflichtig wie ein Mofa?

Roland Huhn: Fahrräder und Pedelecs sind nicht versicherungspflichtig. Sie sind in der Haftpflichtversicherung eingeschlossen, die die allermeisten Haushalte haben. Es gibt aber eine allgemeine Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge. Darunter fallen auch die Elektro-Tretroller. Und dann gibt es Elektrofahrräder, die bis 45 km/h schnell fahren können - die S-Pedelecs, also schnellen Pedelecs. Die haben ein Versicherungskennzeichen, ungefähr so groß wie ein Bierdeckel, und unterliegen auch der Versicherungspflicht.

Bernd Wolf: Apropos Bierdeckel: Wie ist das mit dem Alkohol? Auf dem Fahrrad gilt ja die - sehr hohe - 1,6 Promillegrenze. Wie ist die Grenze bei E-Scootern und E-Bikes?

Roland Huhn: 1,6 Promille sind tatsächlich sehr hoch. Das ist auch die absolute Grenze für die Fahrtüchtigkeit beim Radfahren. Für alles, was einen Motor hat, der auch ohne Mittreten antreibt, gilt eine Grenze von 1,1 Promille für die absolute Fahruntüchtigkeit, aber schon 0,5 Promille für ein Bußgeld.

Das heißt, wenn Sie mit einem Elektro-Tretroller unter Alkohol fahren und haben 0,5 Promille, ist ein Bußgeld fällig. Wenn Sie 1,1 Promille haben, ist das eine Straftat und Sie landen vor Gericht. Bei 1,6 Promille - diese Grenze spielt auch bei Kraftfahrzeugen eine Rolle - droht eine medizinisch-psychologische Untersuchung. Da ist auf jeden Fall der Führerschein in Gefahr.

Bernd Wolf: Nun habe ich eine große Strecke zu überwinden und will mit dem ÖPNV fahren. Habe ich einen Anspruch, mit meinem Fahrrad in Bus und Bahn hineingelassen zu werden?

Roland Huhn: Das richtet sich nach den Beförderungsbedingungen. In der Bahn hat man eigentlich die besten Chancen, weil in allen Nahverkehrszügen Fahrradabteile oder Fahrradwaggons vorgesehen sind. Das richtet sich natürlich nach der Kapazität. Wenn es voll ist, ist es voll. Das gilt aber für andere Fahrgäste auch.

In Bussen und Straßenbahnen gibt es manchmal Ausschlüsse in den Spitzenzeiten, zum Beispiel morgens bis neun Uhr. Dann ist wenig Platz. Und wenn Fahrgäste mit Kinderwagen dabei sind oder Rollstuhlfahrer, haben die auf jeden Fall Vorrang.

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