SWR.de Telemedienkonzept 2010 (Foto: SWR)

Abgeschlossenes Dreistufentest-Verfahren

SWR.de Telemedienkonzept 2010

Stand

Der Rundfunkrat des SWR hat das Telemedienkonzept SWR.de am 2.7.2010 einstimmig genehmigt.

I. Dreistufentest-Verfahren
II. Telemedienkonzept
III. Gelegenheit zur Stellungnahme
IV. Gutachten
V. Überarbeitung des Telemedienkonzepts
VI. Entscheidung des Rundfunkrats

I. Dreistufentest-Verfahren

Der Medienstaatsvertrag (vormals Rundfunkstaatsvertrag) verpflichtet die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und das ZDF, neue Telemedienangebote oder die wesentliche Änderung eines bestehenden Telemedienangebots einem besonderen Genehmigungsverfahren, dem so genannten Dreistufentest, zu unterziehen. Im Rahmen des Dreistufentests wird geprüft:

  1. inwieweit das neue Telemedienangebot oder die wesentliche Änderung den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht,
  2. in welchem Umfang durch das neue Telemedienangebot oder die wesentliche Änderung in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beigetragen wird und
  3. welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist.

Zum Zeitpunkt der Durchführung der Bestandsverfahren (2009/2010) war das Dreistufentest-Verfahren in § 11f Abs. 4 bis 7 Rundfunkstaatsvertrag geregelt. Diese Vorschrift wurde im Kern in § 32 Abs. 4 bis 7 Medienstaatsvertrag übernommen. Im Folgenden werden die Vorschriften nach der 2009/2010 gültigen Fassung zitiert.

II. Telemedienkonzept

Der Rundfunkrat des Südwestrundfunks hat ein Dreistufentest-Verfahren gem. § 11f Abs. 4 bis 7 RStV i.V.m. den Regeln zum Genehmigungsverfahren des Südwestrundfunks für neue Telemedienangebote, für wesentliche Änderungen bestehender Telemedienangebote sowie für ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme in der Fassung vom 27. März 2009 für das vom Intendanten vorgelegte Telemedienkonzept swr.de durchgeführt. Das Konzept beinhaltet eine umfassende Beschreibung der einzelnen Angebotsinhalte und Gliederungskriterien des Angebots. Zudem werden beispielsweise Aussagen zur Nutzung von interaktiven Elementen, zur Barrierefreiheit und zum Verweildauerkonzept getroffen.

III. Gelegenheit zur Stellungnahme

Gemäß § 11f Abs. 5 Rundfunkstaatsvertrag war Dritten durch das zuständige Gremium in geeigneter Weise, insbesondere im Internet, innerhalb einer Frist von mindestens 6 Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Stellungnahmen hinsichtlich des Telemedienkonzepts zu swr.de konnten innerhalb einer Frist von acht Wochen bis zum 29.7.2009 eingereicht werden. Es gab insgesamt 34 Stellungnahmen zu SWR.de.

IV. Gutachten

Der Rundfunkrat des Südwestrundfunks hat EE&MC mit der Erstellung des obligatorischen marktökonomischen Gutachtens beauftragt. Darin wurde der relevante ökonomische Markt abgegrenzt und eine vergleichende Markt- und Wettbewerbsanalyse mit und ohne das Angebot swr.de durchgeführt. Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass es in allen untersuchten Märkten keine erheblichen marktrelevanten Auswirkungen gebe.

Darüber hinaus hat der Rundfunkrat ergänzend von seiner durch § 11f Abs. 5 Satz 4 Rundfunkstaatsvertrag eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht, weitere gutachterliche Beratung hinzuzuziehen. Die Goldmedia GmbH wurde damit beauftragt, eine quantitative Analyse der Wettbewerber durchzuführen und ein Gutachten zur qualitativen Analyse von swr.de unter Berücksichtigung der Angebote von publizistischen Wettbewerbern zu erstellen. Die Ergebnisse dieser Analysen wurden in die Abwägung innerhalb der 2. Stufe einbezogen.

V. Überarbeitung des Telemedienkonzepts

Im Zuge der Beratung waren mehrere Punkte in den Telemedienkonzepten aufgegriffen worden, die aus Sicht des Rundfunkrates als erläuterungsbedürftig bzw. kritisch eingestuft wurden. Dies hat dazu geführt, dass die Konzepte entsprechend verändert wurden:

  • So wurde die Verweildauer von Serien ohne feststehendes Ende auf drei Monate nach Ausstrahlung der jeweiligen Folge begrenzt.
  • Außerdem wurde in den Telemedienkonzepten festgeschrieben, dass der Rundfunkrat bei einer Überschreitung des in den Konzepten ausgewiesenen finanziellen Aufwands um preisbereinigt zehn Prozent informiert werden muss. Der Rundfunkrat kann daraufhin überprüfen, ob die Voraussetzungen für ein neues Dreistufentest-Verfahren erfüllt sind.
  • Darüber hinaus hat der Rundfunkrat in den Blick genommen, ob die Schwelle zur Presseähnlichkeit überschritten wird. Hier hat der Rundfunkrat empfohlen, die Verknüpfung von Textelementen mit Audios und Videos vor allem im Nachrichtenbereich stärker im Telemedienkonzept zu konkretisieren. Diese Empfehlung wurde vom Intendanten übernommen.

Ferner sagte der Intendant zu, den Rundfunkrat über Weiterentwicklungen der Angebote frühzeitig in Kenntnis zu setzen.

VI. Entscheidung des Rundfunkrats

Nach umfangreicher Prüfung hat der Rundfunkrat am 2.7.2010 festgestellt, dass das Telemedienangebot swr.de gemäß dem Telemedienkonzept in der überarbeiteten Fassung vom 18.6.2010 den Voraussetzungen des § 11f Abs. 4 Rundfunkstaatsvertrag entspricht und vom öffentlich-rechtlichen Auftrag umfasst ist.

Der damalige Vorsitzende des Rundfunkrats, Dr. Harald Augter, betonte: "Mit den abgewogenen Entscheidungen des Rundfunkrates hat ein sehr intensiver, eineinhalbjähriger Prozess mit acht parallel laufenden Tests seinen Abschluss gefunden. Hierbei haben wir insbesondere die Qualität der Angebote auf den Prüfstand gestellt und sind zu der Überzeugung gelangt, dass der Bestand ins Netz gehört."

Dazu ergänzte der damalige Vorsitzende des Dreistufentest-Ausschusses, Prof. Hans-Peter Mengele: "Der Rundfunkrat hat mit großer Sorgfalt abgewogene Entscheidungen getroffen, welche sowohl die Stellungnahmen anderer Marktteilnehmer als auch die von Nutzern und gesellschaftlichen Gruppen berücksichtigt. Die Entscheidungen waren vor dem Hintergrund erheblicher Umbrüche in den Medienmärkten zu treffen. Wir haben einbezogen, dass es im Netz eine Vielzahl qualitativ hochwertiger kommerzieller und nicht-kommerzieller Angebote gibt. In der Gesamtabwägung sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass die genehmigten Angebote einen qualitativen Beitrag zum publizistischen Wettbewerb leisten."

Die begründete Entscheidung, das marktliche Gutachten, das Gutachten zum qualitativen Beitrag sowie das genehmigte Telemedienkonzept sind als Download verfügbar.

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AUTOR/IN
SWR