Gremien

Entsendeorganisationen

Stand

Der Rundfunkrat setzt sich zusammen aus 74 Mitgliedern, davon sind 51 aus Baden-Württemberg und 23 aus Rheinland-Pfalz. Welche Organisationen Mitglieder in den Rundfunkrat entsenden dürfen, ist in § 14 Abs. 2 und Abs. 3 des SWR-Staatsvertrags festgelegt.

Organisationen aus Baden-Württemberg | Organisationen aus Rheinland-Pfalz

Entsendeorganisationen Baden-Württemberg

Die 51 Rundfunkratsmitglieder aus Baden-Württemberg werden in der laufenden Amtszeit 2020 bis 2025 von folgenden Organisationen entsandt:

Entsendeorganisationen Rheinland-Pfalz

Die 23 Rundfunkratsmitglieder aus Rheinland-Pfalz werden in der laufenden Amtszeit 2020 bis 2025 von folgenden Organisationen entsandt:

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AUTOR/IN
SWR