Während die politische Diskussion um den Fortbestand des Koblenzer Oberlandesgerichts noch andauert, ist mir gestern im Zusammenhang mit der spektakulären Entschärfung einer Weltkriegs-Luftmine in Koblenz eine kleine Merkwürdigkeit aufgefallen: Wenn man den Evakuierungsplan der Stadt genau betrachtet, scheint das OLG unter dem besonderen Schutz der Koblenzer zu stehen: Die Grenze der Sperrzone lief in einem deutlich erkennbaren Zacken rund um das OLG und das Beschaffungsamt der Bundeswehr.
Handelt es sich dabei etwa um ein weiteres Zeichen der Solidarität der Region zu ihrem Oberlandesgericht?
Nein. Ein Sprecher der Koblenzer Berufsfeuerwehr hatte eine einfache andere Erklärung: An den Rändern der Sperrzone habe man über den Verlauf pragmatisch im Sinne der Verkehrsführung entschieden. So sei das OLG streng genommen nicht „gerade noch im Sperrkreis“ gewesen, sondern im Gegenteil die benachbarten Strassen „gerade nicht mehr“, um einen besseren Verkehrsfluß zu ermöglichen. Entlang des Sperrkreises habe man an zahlreichen Stellen auf eine möglichst gute Realisierbarkeit der Absperrungen geachtet, nicht nur an dieser Stelle, sagte mir der Feuerwehr-Sprecher.
schreibt am 5. Dezember 2011 19:50 :