Die Pressekonferenz des Generalbundesanwalts zur Festnahme der drei mutmasslichen Al Qaida-Mitglieder läuft gerade in Karlsruhe. Der Stellvertretende Generalbundesanwalt Rainer Griesbaum referiert den Ermittlungsstand. Die drei Männer sind 29, 31 und 19 Jahre alt. Einer ist Marokkaner, einer Deutsch-Marokkaner und einer Deutsch-Iraner. BKA-Präsident Jörg Ziercke sagte: „Wir können keine Entwarnung geben!“. Denn das BKA-Lagebild zeige, das weiter islamistische Terrornetzwerke versuchten, nach Deutschland einzuwirken. Und der Vorgang um die Gruppe sei nicht vollständig aufgeklärt.
Sechs Monate habe des BKA die drei Verdächtigen beobachtet. Grundlage sei die relativ neue Vorschrift des § 4a BKA-Gesetz gewesen. Auf ihrer Grundlage habe man auch diverse Überwachungsmassnahmen angewendet, darunter auch die akustische Wohnraumüberwachung.
Man habe feststellen müssen, dass die Anschlagsplanungen immer konkreter wurden. Ziercke: „Sie haben nichts anderes gemacht. Es war keinerlei Privatleben erkennbar, keine Arbeit, keine Hobbies“.
Am 15. April habe das BKA deshalb den Generalbundesanwalt gebeten, das Ermittlungsverfahren zu übernehmen. Nach bisherigem Stand gehe man davon aus, dass der Hauptbeschuldigte seit November 2010 illegal in Deutschland war. Zuvor sei er in einem Terrocamp gewesen, davor habe er in Deutschland Mechatronik studiert oder sei zumindest dafür eingeschrieben gewesen.
Der Zugriff sei gemeinsam mit dem Generalbundesanwalt beschlossen worden, als der mutmassliche Anführer immer zielgerichteter im Internet nach Bauteilen zur Fernzündung und nach Bombenbauanleitungen recherchierte. Zudem nahm er zu einem hochrangigen Al Qaida-Mitglied Kontakt auf. Die Beamten hörten im Küchenbereich einer Wohnung in Düsseldorf (Gitzelstraße 24) am 26. April 2010 wörtlich mit: „Bombe ist nicht so schwer, aber Zünder“ und „Dieser Zünder, wenn der explodiert ist ein Feuerkopf und dann gibt es die große Kraft“. Als dann auch noch die Anschläge von Marrakesch bejubelt wurden, habe man einschreiten müssen.
Dies sei eine schwierige Entscheidung gewesen, weil die Gefahrenabwehr und Beweismittelerlangung miteinander konkurriert hätten. Besonders problematisch sei es gewesen, dass eine Person, mit der die Gruppe Kontakt hatte, bislang noch nicht identifiziert sei.
Einer der drei Männer sei in Düsseldorf auf der Straße in seinem Auto festgenommen worden. Ein zweiter in einer Wohnung. Dieser Mann habe die Beamten mit einem Messer bedroht. Der dritte Mann sei in Bochum festgenommen worden. Es handele sich um einen 19jährigen Schüler kurz vor dem Abitur.
In der hinteren linken Ecke saß während der Pressekonferenz übrigens jemand, den ich gestern in München beim GIMF-Verfahren vermißt habe: Bundesanwalt Michael Bruns. Warum er gestern nicht in München war? Sein Referat leitet die Ermittlungen gegen die „Düsseldorfer Zelle“. Dabei hat er gestern in München einen bemerkenswerten Verhandlungstag verpaßt. Aber das ist eine andere Geschichte, die ich hier ein andermal erzählen werde. Versprochen.
schreibt am 30. April 2011 12:59 :
schreibt am 30. April 2011 13:11 :
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schreibt am 1. Mai 2011 15:40 :
schreibt am 29. Juni 2011 16:19 :
schreibt am 30. Juni 2011 11:43 :