aus der Sendung vom Donnerstag, 15.9.2011 | 20.15 Uhr | SWR Fernsehen in Baden-Württemberg
Deutschland hat vor Jahren schon eine UN-Konvention unterzeichnet, wonach auch behinderte Kinder und Jugendliche in der Regel keine Sonderschule, sondern eine "normale" Schule besuchen können. Doch die Praxis hat mit den hehren Zielen wenig zu tun. Von den rund 64.000 förderbedürftigen Kindern in Baden-Württemberg besucht nur ein Drittel eine Regelschule.
Ob ein Kind mit Down-Syndrom oder Autismus heute an einer Regelschule unterrichtet werden kann, hängt vor allem vom Engagement der Schule und der Streitlust der Eltern ab. Es fehlt an Geld, Fachkräften und Erfahrung, betroffene Eltern rennen von Behörde zu Behörde. "Es muss ein gesetzlicher Rahmen geschaffen werden, ein Anspruch, der auch einklagbar ist. Wir brauchen ein deutliches Signal von der Politik, dass der gemeinsame Unterricht auch wirklich gewollt ist", betont Valentin Aichele vom Institut für Menschenrechte, das die Umsetzung der Konvention in Deutschland überwacht.
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Letzte Änderung am: 14.09.2011, 11.58 Uhr
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