Navigation

Volltextsuche

Im Programm

Sujet Teaser Rückblick zur Sache Baden-Württemberg! Nächste Sendung

Fernsehen im SWR

Behandelt wider Willen Unterbringungsgesetz im Land teilweise verfassungswidrig

aus der Sendung vom Donnerstag, 9.2. | 20.15 Uhr | SWR Fernsehen in Baden-Württemberg

Zwangsbehandlung in der Psychiatrie - das gibt es nicht nur im Film, sondern auch im Psychiatrie-Alltag. Schätzungsweise 200.000 Menschen werden in Deutschland jedes Jahr zwangseingewiesen, viele davon werden auch gegen ihren Willen mit starken Psychopharmaka behandelt.

Wegen der schweren Nebenwirkungen solcher Medikamente verstößt eine Zwangsbehandlung gegen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, hat das Bundesverfassungsgericht im Oktober 2011 geurteilt und  Teile des baden-württembergischen Unterbringungsgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz muss jetzt zügig überarbeitet werden, denn eine Zwangsbehandlung ist künftig nur noch sehr eingeschränkt zulässig. Eine Katastrophe für die Psychiatrie im Land, sagen Psychiater. Ein Hoffnungsschimmer, sagen Betroffene, die eine Zwangsbehandlung erlebt haben. 

"Zur Sache Baden-Württemberg!"-Forum


Letzte Änderung am: 08.02.2012, 12.04 Uhr

Forum Teaser Forum Mitreden!

Diskutieren Sie die Themen der Sendung! [mehr zu: Mitreden!]