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Landesbeauftragte Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz

Auf Länderebene sind ebenfalls Rechtsexperten für die Wahrung von Persönlichkeitsrechten zuständig. Sie arbeiten mit Medienunternehmen, Institutionen und Unternehmen eng zusammen.

In Einzelteilen liegt die Festplatte eines Computers zusammen mit einem Schraubenzieher auf einem Tisch

Der Datenschutz hat das Ziel, jedem einzelnen Menschen vor den Gefahren beim Umgang mit personenbezogenen Daten zu schützen – das gehört zum Grundrecht auf Datenschutz. Zu den schutzwürdigen Daten gehören als Angaben über persönliche Verhältnisse, etwa Name, Anschrift, Familienstand oder Geburtstag und soziale Verhältnisse wie Einkommen oder Besteuerungsmerkmale. Die Datenschutzaufsicht der Landesbehörden in Baden-Württemberg obliegt dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg, Jörg Klingbeil. Seit dem 1. April 2011 ist er zudem die Aufsichtsbehörde für den privat-wirtschaftlichen Bereich. In Rheinland-Pfalz über der Landesbeauftragte für den Datenschutz Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner, sowohl die Kontrollaufsicht in der öffentlichen Verwaltung des Landes als auch im Bereich der privaten Datenverarbeiter aus. Für den SWR wie für die Kirchen gelten Sonderbestimmungen.

Letzte Änderung am: 12.05.2011, 10.14 Uhr