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Ab 1. Januar 2013 wird der geräteunabhängige Rundfunkbeitrag die Rundfunkgebühr ersetzen. Die wichtigsten Informationen zur neuen Finanzierung finden Sie unter www.Rundfunkbeitrag.de.

Ab 2013 wird es keine geräteabhängige Rundfunkgebühr mehr geben, sondern einen Rundfunkbeitrag, der pro Wohnung oder Betriebsstätte erhoben wird. Komplizierte Nachfragen, welche Geräte in welcher Anzahl von wem zu welchem Zweck zum Empfang bereit gehalten werden, entfallen künftig. Die Parlamente aller 16 Bundesländer haben dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages im Laufe des Jahres 2011 zugestimmt und so die Rundfunkfinanzierung in Deutschland auf eine neue, zukunftssichere Grundlage gestellt.
Hintergrund der Reform ist u.a. die technische Konvergenz der Endgeräte. Es gibt immer mehr Möglichkeiten, Programme zu nutzen: Wer Informationen oder Unterhaltung sucht, kann Fernsehen auf dem PC schauen, Radio mit dem Smartphone hören oder im Internet per TV-Gerät surfen.
Der neue Rundfunkbeitrag deckt diese Vielfalt ab und stellt die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf ein neues Fundament, das auch in Zukunft trägt.
Letzte Änderung am: 02.01.2012, 15.37 Uhr