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KEF

Wie sich die Gebührenhöhe ändert

Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ermittelt, wie hoch die Rundfunkgebühren oder der künftige Rundfunkbeitrag ausfallen müssen, um den Programmerfordernissen einer öffentlich-rechtlichen Anstalt gerecht zu werden. Der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag dient dabei als rechtliche Grundlage. Demnach müssen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, wie z. B. der SWR, zunächst ihren Finanzbedarf bei der KEF anmelden. Die KEF prüft den Antrag und den Bedarf und gibt im Anschluss den Landesregierungen Empfehlungen zur Gebührenhöhe. Eine Gebührenperiode dauert vier Jahre. Die Festsetzung der Gebührenhöhe ist dann Sache der einzelnen Bundesländer. Damit die gesamte deutsche Bevölkerung den gleichen Betrag zahlt, schließen die Ministerpräsidenten der Länder Staatsverträge. So zahlt jeder Einwohner in Deutschland eine einheitliche Gebühr: 5,76 € für ein Radio und 17,98 € für einen Fernseher inkl. Radio.

Letzte Änderung am: 01.06.2011, 14.26 Uhr