Seite vorlesen:
Der Rundfunkrat ist bei allen öffentlich-rechtlichen Anstalten der Bundesrepublik Interessenvertreter der Allgemeinheit und das höchste für die Programmkontrolle zuständige Aufsichtsgremium.

Der Rundfunkrat des Südwestrundfunks setzt sich aus 74 Mitgliedern zusammen. 51 Mitglieder sind aus dem Land Baden-Württemberg und 23 Mitglieder aus dem Land Rheinland-Pfalz entsandt. Die Programmdirektoren für Fernsehen und Hörfunk sowie der Verwaltungsdirektor, der Direktor Technik und Produktion und der Justitiar werden auf Vorschlag des Intendanten mit Zustimmung des Rundfunkrates berufen.
Die Amtszeit des SWR-Rundfunkrates beträgt fünf Jahre. Der Rundfunkrat wählt seinen Vorsitzenden sowie einen ersten und zweiten Stellvertreter für die Dauer von 30 Monaten, wobei der Vorsitzende und der erste Stellvertreter Mitglieder des Rundfunkrates aus verschiedenen Ländern sein müssen.
Weitere Aufgaben des Rundfunkrates:
Vorsitzender des Rundfunkrates ist Dr. Harald Augter (von der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern Rheinland-Pfalz entsandt), erster stellvertretender Vorsitzender ist Frieder Birzele (vom Volkshochschulverband Baden-Württemberg entsandt), zweite stellvertretende Vorsitzende ist Ursula Lazarus (vom Landtag Baden-Württembergs entsandt).
Dr. Harald Augter, Vorsitzender
Frieder Birzele, erster stellvertretender Vorsitzender
Ursula Lazarus, zweite stellvertretende VorsitzendeLetzte Änderung am: 12.10.2011, 16.26 Uhr