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Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz Die Landesrundfunkräte

Die Landesrundfunkräte werden bei den Landessendern für die Dauer von fünf Jahren aus den dem jeweiligen Land zuzuordnenden Mitgliedern des Rundfunks- und Verwaltungsrates des SWR gebildet.

Akten

Die Aufgaben des Landesrundfunkrates

Der Landesrundfunkrat berät den Intendanten und die Landessenderdirektorin bei der Gestaltung der Landesprogramme. Des Weiteren erörtern die Landesrundfunkräte den durch den Intendanten zugeleiteten Entwurf des Haushaltplans. Die jeweiligen Direktoren der Landessender Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz werden auf Vorschlag des Intendanten durch den entsprechenden Landesrundfunkrat gewählt.

Landesrundfunkrat Baden-Württemberg

Vorsitzender des Landesrundfunkrates Baden-Württemberg ist Volker Stich (entsandt von den baden-württembergischen Gewerkschaften).


  • Volker StichVolker Stich, Vorsitzender
  • Marion von WartenbergMarion von Wartenberg, stellvertretende Vorsitzende

Der Landesrundfunkrat Baden-Württemberg besteht aus den 51 Mitgliedern des Rundfunkrates und den elf Mitgliedern des Verwaltungsrates aus dem Land Baden-Württemberg.

Mitglieder des Landesrundfunkrates Baden-Württemberg


Landesrundfunkrat Rheinland-Pfalz

Vorsitzende des Landesrundfunkrates Rheinland-Pfalz ist Christine Gothe (entsandt vom Ver.di Landesbezirk Rheinland-Pfalz), ihr Stellvertreter ist Winfried Manns (entsandt vom Städtetag Rheinland-Pfalz).


  • Christine GotheChristine Gothe, Vorsitzende
  • Winfried MannsWinfried Manns, stellvertretender Vorsitzender


Der Landesrundfunkrat Rheinland-Pfalz besteht aus den 23 Mitgliedern des Rundfunkrates und den vier Mitgliedern des Verwaltungsrates aus dem Land Rheinland-Pfalz.

Mitglieder des Landesrundfunkrates Rheinland-Pfalz

Letzte Änderung am: 15.03.2011, 16.19 Uhr