Der Rundfunkrat ist bei allen öffentlich-rechtlichen Anstalten in Deutschland Interessenvertreter der Allgemeinheit und das höchste für die Programmkontrolle zuständige Aufsichtsgremium.
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Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung des Intendanten, soweit sie nicht die inhaltliche Gestaltung des Programms betrifft. Der SWR-Verwaltungsrat besteht aus fünfzehn Mitgliedern.
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Die Landesrundfunkräte werden bei den Landessendern für die Dauer von fünf Jahren aus den dem jeweiligen Land zuzuordnenden Mitgliedern des Rundfunks- und Verwaltungsrats des SWR gebildet.
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