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ARD, ZDF und Sie

In Südafrika ist Fußball-WM und alle können dabei sein. Daheim vor dem Fernseher. Weil Sie es möglich machen - mit Ihren Gebühren. [mehr zu: ]

Montage: Portraits der SWR-Volontäre Rückblick Wir waren Maimarkt!

Der SWR-Nachwuchs war 11 Tage im Einsatz auf dem Mannheimer Maimarkt. [mehr zu: Wir waren Maimarkt!]

2009/2010 ARD-Vorsitz liegt beim SWR

Zum 1. Januar 2009 hat der SWR den Vorsitz in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands (ARD) übernommen. Damit ist SWR-Intendant Peter Boudgoust neuer ARD-Vorsitzender. [mehr zu: ARD-Vorsitz liegt beim SWR]

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Nichteheliche Lebensgemeinschaft

In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gilt der Grundsatz, dass jeder für sein Radio, Fernsehgerät oder neuartiges Rundfunkgerät Rundfunkgebühren zahlen muss. Für die gemeinsam genutzten Geräte (z. B. das Fernsehgerät im Wohnzimmer) sind zwar beide Partner Rundfunkteilnehmer; es genügt jedoch, wenn einer der beiden diese Geräte angemeldet hat oder anmeldet und dafür Gebühren zahlt.

Für den Partner, der als Rundfunkteilnehmer gemeldet ist, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und in seinem privat genutzten Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte.

Ist auf den anderen Partner ein Kraftfahrzeug mit Radio oder Navigationsgerät mit Empfangsteil zugelassen, muss dieser Partner diese Rundfunkgeräte grundsätzlich gesondert anmelden; ebenso Geräte im eigenen Zimmer. Dies gilt aufgrund der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 21.08.2008 und 26.09.2008 nicht für nichteheliche Lebensgemeinschaften und eingetragene Partnerschaften in Baden-Württemberg.



Letzte Änderung am: 04.08.2009, 00.00 Uhr

Kontakt

Nach Angabe Ihrer vollständigen Adresse und ggf. Ihrer Teilnehmernummer beantworten wir Ihnen auch individuelle Fragen zum Thema Rundfunkgebühren.

SWR
Abteilung Rundfunkgebühren
Neckarstraße 221
70190 Stuttgart
Tel: 0711/ 929-46
Fax: 0711/ 929-3878
E-Mail

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