Am 1. Juni 2009 ist der 12. Rundfunk-Änderungsstaatsvertrag in Kraft getreten. Dieser sieht vor, dass der Rundfunkrat zunächst den Telemedienbestand einem Genehmigungsverfahren unterziehen muss. Darüber hinaus wird der Rundfunkrat künftig alle neuen oder wesentlich veränderten Telemedienangebote genehmigen müssen, bevor diese veröffentlicht werden dürfen. [mehr zu: Informationen zum Dreistufentest]