Allgemeine Regeln zur Teilnahme an der Tour
Diese 16 Empfehlungen unserer Tour-Verantwortlichen sind nicht dazu gedacht, Sie mit überflüssigen Vorschriften zu schikanieren. Es sind Regeln, deren Einhaltung für Ihre eigene Sicherheit wichtig sind. Viele Jahre Tourerfahrung sind darin eingeflossen. Daher unsere Bitte, vor allem auch an langjährige Tourradler und an Neueinsteiger: Beherzigen Sie die Regeln!
1. Eine stetige Orientierung an den Roten Radlern bedeutet eine sorgenfreie Tour.
2. Vorausschauendes Fahren, ständige Konzentration und dauerhafter Überblick verhindern Stürze und Pannen.
3. Trotz der Tour de Ländle bleiben die Straßen für den Autoverkehr geöffnet. Das verpflichtet alle Teilnehmer zum Rechtsfahrgebot!
4. Die Nummerierung der Roten Radler gibt Aufschluss über die aktuelle Position im Feld.
5. Die Roten Radler und die Polizei geben die Streckenführung und das Tempo vor und sorgen für den reibungslosen Ablauf der Tour. (Achtung: Die Strecke ist nicht ausgeschildert!)
6. Den Anweisungen der Polizei und der Roten Radler ist unbedingt Folge zu leisten.
7. Der WRSV und seine Roten Radler empfehlen eine regelmäßige Flüssigkeitszufuhr mit fruchtigen Getränken (alle 20 Minuten ein tiefer Schluck aus der Flasche).
8. Auch bei nur geringer Wärme und Sonnenstrahlung gilt dem Sonnenschutz hohe Priorität
9. Die Roten Radler benutzen eine einfache Zeichen- und Signalsprache zur risikolosen Gruppenführung. Diese Signale sind unbedingt weiterzugeben.
10. Für eine risikofreie Tour empfehlen die Roten Radler das Fahren in der Doppelreihe mit einem Abstand von mindestens einem Meter.
11. Sollten Berge zu steil sein oder ein Vorfall das Weiterfahren in der Gruppe behindern, gilt es stets rechts abzusteigen und äußerst rechts zu schieben.
12. Die Roten Radler des WRSV fahren mit Fahrradhelmen und werden dieses auch von den Teilnehmern einfordern.
13. Bei Unwohlsein und körperlichen Problemen ist unverzüglich zu reagieren. Rote Radler, Polizei und Sanitäter sind zur Erstversorgung ausgebildet.
14. Die Roten Radler bilden als Schlussradler den offiziellen Abschluss der Tour. Deren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Nach dem letzten Roten Radler muss in den Besenwagen umgestiegen werden.
15. Am Start jeder Etappe sowie während jeder Rast werden die Abfahrtszeiten durchgegeben. Diese sind unbedingt einzuhalten.
16. Wer sich hinter den ROTEN SCHLUSSRADLERN und dem Schlusswagen der Polizei befindet, fährt außerhalb der offiziellen Tour.
Letzte Änderung am: 13.01.2012, 14.59 Uhr