Wenn das Heizöl teurer wird, steigt automatisch der Gaspreis. Diese Regelung in einzelnen Verträgen hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit seinem Grundsatzurteil gekippt. Ob die Verbraucher am Ende davon profitieren, ist zweifelhaft.
Die Richter fordern, dass die Rechnungen für den Kunden transparent sein müssen, das heißt: Es muss künftig ersichtlich sein, warum der Gaspreis steigt. SWR-Wirtschaftsredakteur Cai Rienäcker warnt vor zu viel Optimismus: "Das Gas, mit dem viele Verbraucher heizen, wird erst mal nicht billiger. Es wird aber in der Zukunft schwerer, eine Preiserhöhung für Gas zu begründen."
Auszug aus dem Urteil: "Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Preisberechnungsklauseln die Kunden der Versorgungs- unternehmen unangemessen benachteiligen und deshalb ... unwirksam sind. Ein schutzwürdiges Interesse der Versorgungs- unternehmen an der Verwendung der Klauseln liegt nicht vor." [zum Urteil des BGH]
Das Urteil gilt nur für Verträge zwischen Gaswerken und Verbrauchern. Völlig unberührt davon bleiben Verträge im Großhandel, die sich weiter am Ölpreis orientieren können. Niemand schreibt also beispielsweise E.ON vor, zu welchen Bedingungen der Konzern sein Gas in Russland einkauft und diesen Preis an den Kunden weitergibt. Aber SWR-Wirtschaftsredakteur Cai Rienäcker hat beobachtet, dass der Markt in Bewegung gerät: "In letzter Zeit kann man feststellen, dass die Ölpreisbindung in den langfristigen Lieferverträgen mancher Versorger bröckelt. Ein Grund dafür ist, dass derzeit zu viel Gas auf dem Weltmarkt ist, auch durch die Wirtschaftskrise. Außerdem kommt vermehrt Flüssiggas auf Schiffen zu uns und nicht durch Pipelines. Damit gerät auch der Versorger Gazprom unter Druck." Der Gaspreis des russischen Konzern orientiert sich nach wie vor am Ölpreis. Doch der Weltmarktpreis für Gas ist derzeit niedriger als der von Gazprom. Der Markt kommt also in Bewegung. Es kann aber Jahre dauern, bis das der Verbraucher merkt.
Auch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sieht nur geringe Auswirkungen des BGH-Urteils für die Gaskunden. Energie-Fachberater Fabian Fehrenbach sagte dem SWR, es gebe nur wenige Verträge, in denen die Klausel enthalten sei, die der Bundesgerichtshof jetzt gekippt hat. Er rechne nicht damit, dass der Gaspreis jetzt sinke. Langfristig sei allerdings die Koppelung zwischen Öl- und Gaspreis nicht mehr zeitgemäß. Gas sei mittlerweile ein eigenständiges Produkt, daher werde über kurz oder lang die Preisbindung fallen, so Fehrenbach.

Cai Rienäcker
Wenn die Koppelung zwischen Öl- und Gaspreis vollständig wegfallen würde, hätte das womöglich nicht nur positive Auswirkungen. Cai Rienäcker: "Derzeit wäre das zwar für uns günstiger, weil viel Gas auf dem Markt ist, dadurch wäre der Preis niedriger. Aber das muss nicht immer so sein. Es könnte in Zukunft auch Preisspitzen beim Gas geben, vor denen uns die Bindung ans Öl bisher geschützt hat."
Die Gaspreisbindung stammt aus den 60er-Jahren - damals wurde die Infrastruktur für Gas gerade aufgebaut. Den Lieferanten sollte eine Garantie gegeben werden, dass sich ihre Investitionen langfristig lohnen. Gleichzeitig sollten Kunden die Sicherheit bekommen, dass sie für Gas nicht mehr bezahlen müssen als für Öl. Da der Gaspreis erst mit sechsmonatiger Verspätung auf die Preisentwicklung des Öls reagiert, kann es auch vorkommen, dass die Gaspreise steigen, obwohl der aktuelle Ölpreis sinkt. [mehr bei tagesschau.de]
Cai Rienäcker, Andreas Reinhardt, Andreas Braun
Letzte Änderung am: 24.03.2010, 10.55 Uhr