aus Am Vormittag vom Mittwoch, 3.8.2011 | 9.00 Uhr | SWR4 Rheinland-Pfalz
Der Flieger kommt viel zu spät, das Hotel gleicht einer Baustelle und das Essen vom Buffet ist vollkommen ungenießbar. Das kann einem die Ferien kräftig vermiesen. Wenn der Urlaub nicht hält, was Katalog oder Internet versprechen, kann man als Reisender sein Geld zurück verlangen. Was man dabei beachten muss, erklärt Lutz Heyser aus unserer Wirtschaftsredaktion.

Wer im Urlaub ist, will entspannen
Untersuchungen sagen, in rund 70% der Fälle helfen einem die Reiseveranstalter vor Ort weiter und beheben den Mangel - meist im Rahmen der Kulanz. Kommt die Sache erst nach dem Urlaub in Deutschland vor Gericht, sind die Erfolgsaussichten für Urlauber nicht mehr so groß. Die Richter stellen sich dann häufig auf den Standpunkt: Wer eine Reise tut, der sollte sich vorher überlegen, worauf er sich einlässt. Das heißt etwa, wer nach El Arenal auf Mallorca ins Partyzentrum reist, darf sich nicht beschweren, wenn es dort laut wird - zumal es im Katalog stand. Ebenso wenig Erfolg hatte eine Klage wegen Kirchenglockengeläut in einem spanischen Bergdorf. Der Mangel muss schon gravierend sein.
Erster Ansprechpartner sollte immer der Reiseveranstalter sein. Meist haben die großen Reisegesellschaften eigene Vertreter im Urlaubsort. Dort sollte ich mein Anliegen möglichst zügig und nachdrücklich vorbringen. Denn der Grundsatz lautet: Man muss dem Reiseveranstalter erst mal die Gelegenheit geben, den Mangel noch im Urlaub selbst zu beheben. Sonst kann es im Zweifel keinen Schadensersatz geben, wenn ich wieder daheim bin.

Es ist ganz wichtig, nachdrücklich und zügig eine schriftliche Beschwerde mit Fotos einzureichen. Den Erhalt sollte man sich schriftlich vom Reiseveranstalter bestätigen lassen. Machen Sie einfach eine Kopie der Beschwerde und lassen Sie sich diese von ihrem Reiseagenten mit Datum unterschreiben. Hilfreich ist es, wenn die Reiseunterlagen, die Reisebestätigung und möglichst auch die Katalogbeschreibung vorliegen. Dann kann ich relativ leicht nachweisen, dass das, was mir versprochen wurde und was ich gebucht habe, nicht dem entspricht. Um der ganzen Sache noch ein bisschen mehr Nachdruck zu verleihen, sollte man eine angemessene Frist setzen, bis zu der etwas passieren muss. Das sollte ausreichen, damit der Beschwerde abgeholfen wird.
Geld bekomme ich nur zurück, wenn ich beweisen kann, dass ich vor Ort im Urlaub wirklich alles versucht habe, damit der Mangel dort behoben wird. Dann kann ich entweder den Reisepreis nachträglich entsprechend mindern und sogar Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden fordern. Dazu habe ich bis zu vier Wochen nach Reiseende und Heimkehr an den Wohnort Zeit. Auch hier gilt: Je schneller ich mich nach meiner Heimkehr darum kümmere, desto höher sind meine Aussichten auf Erfolg.
Ob ich Geld zurück bekomme, kommt zum Beispiel auf Folgendes an: Was wurde mir versprochen? Welches Hotel und welche Zimmerkategorie habe ich ursprünglich gebucht? Wie viel habe ich für die Reise bezahlt? Das ist immer eine Sache des Einzelfalles. Die Gerichte haben aber inzwischen durch zahlreiche Urteile eine Art Katalog entwickelt: die "Frankfurter Liste". In extremen Fällen bekommt man wirklich den gesamten Reisepreis zurück sowie Schadensersatz für den vermasselten Urlaub. In der Regel werden es aber eher bis zu 50 Euro pro Tag sein, die man zurück bekommen kann.
Das Internet hilft mit Portalen wie "Holidaycheck" oder "Tripadvisor". Dort findet man inzwischen für die allermeisten Hotelanlagen eine Bewertung durch andere Urlauber, die schon mal da waren. Sie sollten auch unbedingt die Katalogbeschreibungen genau durchlesen. Steht da was von "Strandnähe" oder liegt das Hotel wirklich "direkt am Strand" - solche Sachen muss man unbedingt beachten. Manches ist eine Frage des Preises: Urlaub ist Luxus und kostet. Wer nur für die einfachste Zimmerkategorie bezahlt, darf nicht erwarten, den Urlaub im Penthouse mit Meerblick und eigenem Pool zu verbringen. Wer das nachträglich noch möchte, sollte fragen, ob man ihn entsprechend "upgraded", also aufwertet. Dafür muss natürlich ein Aufpreis gezahlt werden.
Lutz Heyser/Cynthia Walther
Letzte Änderung am: 03.08.2011, 08.29 Uhr