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Mal wieder Socken bekommen an Weihnachten? Oder Schuhe, die nicht passen? Dann ist Umtauschen angesagt! Traditionell passiert das am ersten Einkaufstag nach Weihnachten. Doch darf das ungeliebte Geschenk überhaupt zurückgegeben werden - und bekommen wir vielleicht sogar unser Geld zurück? Hier ein paar Tipps, worauf Sie beim Umtauschen achten sollten.
Ideal ist es, wenn das Geschenk versiegelt und original verpackt ist. Natürlich sollte auch die Quittung noch vorhanden sein. Die besten Chancen auf einen reibungslosen Umtausch hat man übrigens bei CDs oder Büchern, auch mit Kleidung klappt es in der Regel gut. Bei Elektroartikeln sollte man darauf achten, dass die Originalverpackung nicht geöffnet wurde.
Übrigens: Ein generelles Recht auf Umtausch gibt es im Laden nicht. Es ist jedes Mal ein Entgegenkommen des Händlers. Ausnahmen sind natürlich, wenn die Waren fehlerhaft sind. Dann muss sogar umgetauscht werden - das ist Gesetz.
Nicht in jedem Fall gibt es das Geld zurück
Den Artikel zurückgeben und das Geld dafür bekommen - das wäre aus Kundensicht ideal, klappt aber nicht in jedem Fall. Hier muss man beim Händler nachfragen, wie er das handhabt. Denn auch in diesem Fall gilt: Bei fehlerfreien Waren gibt es kein automatisches Rückgaberecht. Viele Geschäfte geben lediglich eine Gutschrift heraus, die man bei ihnen im Laden einlösen kann. Wenn mir also jemand statt des Artikelpreises eine Gutschrift anbietet, muss ich das als Kunde akzeptieren.
Gibt es Fristen für Gutschriften?
Gutschriften verfallen in der Regel nicht so schnell. Es gibt sogar Geschäfte, die eine Gutschrift unbefristet akzeptieren. Im eigenen Interesse sollte der Kunde aber darauf achten, dass die Gutscheine oder Geschenkkarten bei ihm zuhause nicht in der Schublade vergammeln - denn das Geld ist bezahlt und er hat keine Ware. Ansonsten sind die Händler in diesem Punkt frei: Sie können ein Datum auf die Gutschrift schreiben - letztlich liegt aber die Verantwortung beim Kunden, diese auch einzulösen.
Wurde das Geschenk im Internet gekauft, ist der Kunde besser geschützt als beim Einkauf im Laden. Denn bei Onlinekäufen gibt es ein Widerrufsrecht, das heißt, der Kunde kann die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zurückschicken. In diesen Fällen wird auch der volle Kaufpreis erstattet. Das Widerrufsrecht greift übrigens bei Käufen über Versandkataloge und bei Haustürgeschäften.
Lebensmittel sind vom Umtausch ausgeschlossen. Das Marzipanschwein kann der Beschenkte also nicht umtauschen - auch wenn es noch so dicht eingeschweißt ist. Das gilt auch für Kosmetika, wie z.B. Gesichtscreme. Und übrigens auch für preisreduzierte Ware. Das kennt man schon aus dem Kaufhaus: Umtausch ausgeschlossen!
Insgesamt ist es erstaunlich, wie viele Händler beim Umtauschen mitmachen und ihren Kunden die Rückgabe von Artikeln erlauben. Vielleicht, weil sie wissen: Zufriedene Kunden kommen einfach gerne wieder!
Letzte Änderung am: 23.12.2011, 13.47 Uhr