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Gesetz zur Familienpflegezeit Neue Regelung nicht für alle sinnvoll

1,7 Millionen Menschen werden zu Hause von einem Angehörigen gepflegt. Das kann eine enorme Belastung sein, gerade wenn man noch den ganzen Tag arbeiten geht. Die Bundesregierung will die Situation durch ein neues Gesetz verbessern: Seit 1. Januar können die Angehörigen "Familienpflegezeit" beantragen - das heißt zwei Jahre lang Teilzeit arbeiten und dabei drei Viertel des Gehalts bekommen. Für viele kann das eine Hilfe sein - aber nicht für alle, wie unsere Reporterin Tamara Land beim Besuch eines betroffenen Ehepaares herausgefunden hat.

Den morgendlichen Gang ins Bad schafft Ursula Spitz nur mit der Hilfe ihres Mannes Hans-Joachim. Die heute 63-Jährige erlitt vor fünf Jahren eine Hirnblutung. Die Ärzte mussten notoperieren und sie in ein künstliches Koma versetzen. "Nach drei Wochen wollten sie sie wieder aufwecken, und das hat nicht funktioniert", erzählt Hans-Joachim Spitz, "und nach Weihnachten haben sie mir gesagt, sie könnten intensivmedizinisch nichts mehr für sie tun. Dann wurde sie in eine Früh-Reha verlegt, die auch Koma-Patienten betreut."

"Heimtraining" statt Pflegeheim

Ein halbes Jahr nach dem Vorfall konnte sich Ursula Spitz immer noch nicht bewegen. In ein Pflegeheim wollte Hans-Joachim sie aber nicht geben. Er holte seine Frau nach Hause und brachte ihr mit Hilfe eines Heimtrainers bei, die Beine wieder zu bewegen. "Am Anfang war es sehr anstrengend, da bin ich gar nicht gerne gefahren", erinnert sich Ursula, "aber da mein Mann immer auf mich achtet, habe ich es später freiwillig gerne gemacht." Bis heute ist Ursula Spitz beim Gehen, Waschen und Anziehen auf ihren Mann angewiesen.

Dass er sich rund um die Uhr um sie kümmern kann, verdankt der Computerfachmann hauptsächlich seinem Arbeitgeber, dem Bundeskriminalamt. Sein Chef stellte den Computer und die nötige Infrastruktur - seither arbeitet Hans-Joachim Spitz Vollzeit von zu Hause aus.

Familienpflegezeit in diesem Fall unrealistisch

Die neue Familienpflegezeit wird er nicht beantragen. Denn erstens könne das Paar nicht auf einen Teil des Gehalts verzichten - und zweitens ist die Familienpflegezeit auf zwei Jahre begrenzt. Für Hans-Joachim Spitz völlig unrealistisch: "Das können Sie machen, wenn Sie ein Kind oder einen Kranken pflegen, wo absehbar ist, wie lange die Pflegezeit ist. Aber die ist ja unbegrenzt bei meiner Frau, die wird sich nicht bessern."

Arbeitgeber nicht verpflichtet, Pflegezeit zu gewähren

Auch Sozialverbände üben Kritik an der neuen Regelung. Sie sei zwar ein erster Schritt, sagt Andreas Pfeifer vom Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz. Doch viel nützen werde sie nicht: "Problematisch ist die Tatsache, dass kein Rechtsanspruch besteht. Das heißt, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer diese Familienpflegezeit zu gewähren. Und daran wird es in vielen Fällen leider scheitern."

Tamara Land

Letzte Änderung am: 04.01.2012, 11.43 Uhr

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Kein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit

Seit Anfang des Jahres kann für zwei Jahre Familienpflegezeit beantragt werden. Eine Regelung, die der Sozialverband VdK für nicht ganz durchdacht hält. Ulrike Mascher vom VdK über die Probleme, die das neue Gesetz mit sich bringt.

2:56 min

links: Alte Frau bekommt durch Hilfe etwas zu trinken, rechts: Tochter tröstet ihren Vater Familienpflegezeit Mehr Zeit für den Pflege-Spagat

Wer sich eine berufliche Auszeit nehmen muss, um einen nahen Angehörigen zu pflegen, kann dies seit dem 1. Januar ohne allzu große finanzielle Einbußen tun. Allerdings nur für zwei Jahre und nur mit Zustimmung des Arbeitgebers: Ein Rechtsanspruch besteht nicht. [mehr zu: Mehr Zeit für den Pflege-Spagat]

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