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Wer beim Auto fahren geblitzt wird, kann ganz schön viele Punkte sammeln in Flensburg. Dort sitzt nämlich das Kraftfahrtbundesamt, das für Verkehrssicherheit zuständig ist und die Verkehrssünderdatei führt. Wie man Punkte auch wieder los werden kann, erklärt unsere Rechtsexpertin Mareike Sander.
Wenn man wissen möchte, wie hoch der eigene Punktestand ist, schreibt man das einfach an das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg und bittet um Auskunft über die dort eingetragenen Punkte. Eine Kopie vom Personalausweis dazu legen und ab damit zur Post. Wenig später bekommt man dann den aktuellen Stand mitgeteilt. Hat man es in Flensburg auf acht oder sogar noch mehr Punkte gebracht, braucht man erst gar nicht nachzufragen, um zu wissen, wie der aktuelle Stand ist. Denn hier informiert Flensburg von selbst das zuständige Straßenverkehrsamt und zeitgleich erhält man eine Nachricht über die eigene Punktezahl – so eine Art "blauer Brief".
Ab 18 Punkten wird einem die Fahrerlaubnis entzogen. Ab diesem Moment darf man keine Fahrzeuge mehr führen - kein Auto mehr fahren. Dann bekommt man nach einer Sperrfrist von sechs Monaten die Fahrerlaubnis nicht zurück, sondern muss sie neu beantragen.
Man muss sich um das Löschen dieser Punkte nicht selbst kümmern. Klare gesetzliche Regelungen geben vor, wann Punkte wieder zu löschen sind. Bei Ordnungswidrigkeiten werden die Punkte schon nach zwei Jahren wieder gelöscht. Bei Straftaten, die zum Beispiel im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen, sind es ganze zehn Jahre. Gelöscht wird allerdings nur, wenn in der Zwischenzeit nichts mehr vorfällt.
Wer daran zweifelt, ob die Punkte richtig ermittelt wurden, sollte das unbedingt klären. Es ist oft ganz erstaunlich, dass hierbei doch einmal der eine oder andere Fehler vorkommen kann. Es kann also daher durchaus manchmal den Führerschein retten, sich gegen Punkte zur Wehr zu setzen und zu schauen, ob es vielleicht einen Fehler in Flensburg gab.
Mareike Sander/Cynthia Walther
Letzte Änderung am: 04.08.2011, 09.33 Uhr