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Wer keinen Freistellungsauftrag abgibt, verzichtet auf Geld. Denn die Bank zieht von Zinsen, Dividenden - kurz von allen Kapitalerträgen - die sogenannte Abgeltungssteuer ein, als kleiner Service für den Fiskus. Das ist ärgerlich und deshalb sollten Sparer den Freistellungsauftrag bei ihrer Bank abgeben.

Schonen Sie Ihren Geldbeutel
Jeder kann 801 Euro Zinsen ohne Abzüge kassieren. Bei Verheirateten sind das entsprechend 1602 Euro. Wer Kunde bei mehreren Banken, Bausparkassen oder auch Fondsgesellschaften ist, der kann den Freibetrag auch splitten und verteilen. Dann sollte man prüfen, ob alles optimal aufeinander abgestimmt ist.
Manches hat sich geändert...
Viele Sparer haben ihre Freistellungsaufträge vor Jahren ausgefüllt und kontrollierten sie nie mehr. Mittlerweile hat sich aber viel geändert, zum Beispiel sind die Zinsen in den Keller gerutscht. Und deshalb haben viele bei ihrem Freistellungsauftrag bei der Sparkasse noch Luft nach oben, während der Freistellungsauftrag bei der Fondsgesellschaft zu knapp bemessen ist.
Geld zurück
Haben Sie keinen Freistellungsauftrag gestellt, bekommen Sie mit der Steuererklärung Ihr Geld zurück. Aber Sie müssen warten, bis das Finanzamt die zu viel bezahlten Zinsen zurück überweist. Und das muss ja nicht sein.
Weitere Tipps
Passen Sie auf, dass Sie in Ihren Freistellungsaufträgen den Freibetrag von 801 Euro nicht überschreiten. Denn andernfalls muss man damit rechnen, dass sich das Finanzamt einschaltet und es zu unangenehmen Nachfragen kommt. Ab diesem Jahr muss bei neuen Freistellungsaufträgen oder der Änderung bestehender die sogenannte Steueridentifikationsnummer (kurz: TIN) angegebenen werden. Damit können die Finanzämter die Freistellungsaufträge dann noch schneller und genauer prüfen. Die TIN wurde übrigens jedem Bürger vom Bundeszentralamt für Steuern per Post geschickt.
Christof Gaißmayer, SWR Wirtschaftsredaktion
Letzte Änderung am: 17.01.2012, 11.46 Uhr