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Mehrere Bürger haben Strafanzeigen gegen Bundespräsident Wulff erstattet. Die Frage, die von Staatsanwälten geprüft werden muss, lautet: Hat er versucht, die Bildzeitung mit Anrufen zu nötigen, gewisse Veröffentlichungen zu unterlassen? Was versteht man eigentlich unter Nötigung? Am Arbeitsplatz, im Straßenverkehr, im persönlichen Umgang? SWR4 Rechtsexperte Martin Roeber klärt auf:

Auch Bundespräsident Wulff sieht sich dem Vorwurf der Nötigung ausgesetzt
In der Rechtsprechung ist der Tatbestand der Nötigung kompliziert. Im Strafgesetzbuch steht: Wer einen anderen dazu nötigt, etwa Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen, der macht sich wegen Nötigung strafbar. Im Einzelfall ist die Entscheidung aber kompliziert. Ein Beispiel: eine Mutter sagt zu ihrem Sohn, wenn du nicht brav bist gibt es keinen Nachtisch. Auch hier wird jemand zu einem Unterlassen genötigt, und unter Umständen sogar eine ordentliche Strafe angedroht. Dennoch gibt es keine Strafe: Weil das angedrohte Übel zum angestrebten Zweck nicht als verwerflich anzusehen ist.
Ein paar Beispiele: Verhindern des Überholens durch Ausscheren nach links, Ein paar Beispiele: Verhindern des Überholens durch Ausscheren nach links, Blockieren der Überholspur, Schneiden nach Überholen. All das ist strafbar. Genau so wie zum Beispiel dichtes, bedrängendes Auffahren über einen längeren Zeitraum. Nicht strafbar ist dagegen kurzes Auffahren. Was kurz oder lang ist, das entscheiden in jedem Einzelfall die Strafrichter.
Zum Beispiel dann wenn der Chef vom Arbeitnehmer verlangt aus der Gewerkschaft auszutreten, andernfalls werde ihm gekündigt. Da liegt wohl eine Nötigung vor. Schönes Beispiel ist auch: Der Vermieter blockiert im Winter die Lieferung von Heizöl, solange bis der Mieter die rückständige Miete gezahlt hat.
Allerdings nicht in jedem Fall. Wer zum Nachbarn sagt: "Wenn Du nicht sofort aufhörst, Deinen Hund ins Vorbeet pinkeln zu lassen, dann zeig ich Dich wegen Sachbeschädigung an." In diesem Fall liegt keine Nötigung vor. Anders sieht es aus wenn der Kaufhausdetektiv mit einer Anzeige wegen Diebstahls droht, um dadurch eine Ladendiebin zu sexuellen Handlungen zu bewegen. Das ist dann strafbar, auch wenn die Anzeige an sich berechtigt ist.
Martin Roeber
Letzte Änderung am: 05.01.2012, 14.14 Uhr