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Der richtige Umgang mit Belegen
Der Jahreswechsel ist eine gute Gelegenheit, um auch daheim am Schreibtisch und in der Ablage Inventur zu machen. Kontoauszüge, Steuerbescheide, Kaufbelege - was kann man entsorgen, was muss man aufbewahren? Christof Gaißmayer sorgt mit seinen Tipps für Ordnung.

Belege müssen Sie parat haben
Handwerkerrechnungen müssen zwei Jahre lang aufbewahrt werden. Das ist seit 2004 Pflicht. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres zu laufen, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Beispiel: Der Handwerker war im August 2009 da, die Aufbewahrungsrist für seine Rechnung beginnt also am 31.12.2009, das heißt, die Aufbewahrungsfrist für diese Rechnung ist jetzt am31.12.2011 „abgelaufen“, die Rechnung kann weg!
Aber von der gesetzlichen Verpflichtung abgesehen ist es sinnvoll, diese Rechnungen so lange aufzubewahren. Denn viele Handwerkerleistungen unterliegen der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistung. Falls in dieser Zeit Mängel auftreten, hat man gute Karten, wenn die Rechnung noch vorliegt.
Steuerbescheiden sollte man abheften und bis zum Lebensende behalten. Ein Grund: Auf dem Steuerbescheid sind viele wichtige Daten vermerkt: zum Beispiel die Zahlungen an die Rentenkasse. Kommt es irgendwann zum Streit, etwa über Versicherungszeiten, über Ansprüche, die man gegenüber der Rentenversicherung hat, können alte Steuerbescheide zur Klärung beitragen, wenn man die Unterlagen der Rentenversicherung nicht mehr hat.
Bescheide der Rentenversicherungen sollten Sie ebenfalls aufbewahren. Im Streitfall kann man sich dann schneller und besser durchsetzen, wenn es etwa um die Höhe der Ruhestandsbezüge geht.
Rechnungen und Kassenbelege sind in der Regel nach zwei Jahren wertlos. Dann ist die gesetzliche Gewährleistung abgelaufen. Es sei denn, es wurden beim Verkauf längerfristige Garantien abgegeben. Das heißt: Diese Belege mindestens zwei Jahre aufbewahren oder eben so lange, wie die individuell vereinbarte Garantie gilt.
Kontoauszüge müssen von Privatpersonen prinzipiell nicht aufbewahrt werden. Aber Sie sollten es trotzdem tun! Denn mit den Kontoauszügen können Sie Zahlungen belegen. Und das kann wieder sehr wichtig werden, wenn der Garantiefall eintritt.
Rechnungen oder Kontoauszüge, die den Kauf von besonders Wertvollem belegen, etwa von Bildern oder Schmuckstücken, sollten Sie auf jeden Fall aufbewahren. So kann man, wenn das besondere Stück abhanden kommt, der Versicherung oder der Polizei den Wert nachweisen.
Christof Gaißmayer, SWR Wirtschaftsredaktion
Letzte Änderung am: 04.01.2012, 10.17 Uhr