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Im Moment dauert es oft Monate, bis ein Testament eröffnet werden kann, wenn es denn überhaupt gefunden wird. Ist der letzte Wille notariell hinterlegt, dann soll sich das ab 1. Januar ändern. Dank eines elektronischen Registers, das bei der Bundesnotarkammer in Berlin geführt wird. Über das Register sprachen wir mit Thomas Diehn, dem Geschäftsführer der Bundesnotarkammer, der dieses "Zentrale Testamentsregister" mit aufgebaut hat.
Testamente und Erbverträge werden bisher auch schon hinterlegt, etwa beim Notar oder Amtsgericht. Warum brauchen wir das "Zentrale Testamentsregister?"
Das Testamentsregister wird die Nachlassverfahren effizienter und schneller machen. Derzeit ist es so, dass für die Testamente bei den Geburtsstandesämtern der Erblasser gelbe Karteikarten hinterlegt werden.
Im Sterbefall werden diese Karteikartensammlungen durchsucht, um dann die entsprechende Verwahrstelle der Urkunde zu benachrichtigen.
Das hat zahlreiche Schwierigkeiten, deswegen kommt es häufig zu Fehlbenachrichtigungen, so dass die Ablieferung einer Urkunde bis zu sechs Monaten dauern kann.
Künftig wird jede notarielle Urkunde, die erbfolgerelevant ist, im Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer elektronisch registriert. Im Sterbefall prüfen wir sozusagen für den Verstorbenen sämtliche Registrierungen und wenn es eine passende gibt, benachrichtigen wir in Sekundenschnelle die richtige Stelle.
Was ist mit den Testamenten, die daheim aufbewahrt werden?
Die privat verwahrten Urkunden kommen nicht ins Testamentsregister.
Wer hat Zugriff auf dieses „Zentrale Testamentsregister?“
Auf das Testamentsregister haben nur Notare und Gerichte Zugriff, sonst niemand. Das heißt, niemand muss sich sorgen, dass sein letzter Wille möglicherweise frühzeitig bekanntwerden würde. denn der Inhalt der Testamente wird hier auch nicht zentral gespeichert. Es wird nur gespeichert, dass es ein Testament gibt und wo es hinterlegt ist.
Wie werden die Daten gespeichert?
Sämtliche Daten werden ausschließlich verschlüsselt gespeichert und das Testamentsregister selbst ist – obwohl elektronisch – aus dem Internet nicht erreichbar. Das heißt, es ist nur über besonders gesicherte Verbindungen des Justiz- und Notarnetzes erreichbar, eben auch nur für Notare und Gerichte.
Zur Praxis: Jemand macht sein Testament beim Notar, wie geht das Verfahren ab 1. Januar dann weiter?
Der Notar wird dieses Testament unverzüglich, in der Regel noch am Tag der Beurkundung im Testamentsregister registrieren. Das kann er von seinem Büro aus und er bekommt dann auch sofort eine Eintragungsbestätigung, die er dann wiederum an die Person, die das Testament errichtet hat, übermitteln wird. Damit ist alles geschehen, was zu veranlassen war.
Und wenn der Erbfall einritt, wer wird dann tätig, damit alles schneller, problemloser geht?
Wenn der Erbfall eintritt, wird das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet, diese Daten elektronisch, also auch in Sekundenschnelle, an uns übermitteln. Und wir werden daraufhin das Register durchsuchen, um festzustellen, ob es eine Registrierung für den Erblasser gibt. Wir werden die Registrierung des Notars dann finden, dann benachrichtigen wir den Notar, dass der Sterbefall eingetreten ist. Und der Notar wird dann die Urkunde dem Nachlassgericht zuleiten.
Dieser Eintrag ins „Zentrale Testamentsregister“ ist für alle angesprochenen Unterlagen, die amtlich verwahrt werden, Pflicht . Ist dieser Eintrag auch mit Kosten verbunden?
Er ist mit Kosten verbunden, die auch nur einmalig anfallen, nämlich 15 Euro je Registrierung. Damit abgegolten ist nicht nur die Registrierung, sondern auch etwaige Berichtigungen und insbesondere auch die Benachrichtigungen im Sterbefall
Ab 1. Januar arbeitet dieses Register, doch was passiert mit allen alten "erbrelevanten Verträgen?"
Auch diese kommen ins Testamentsregister. Wir werden die ca. 18,4 Millionen gelben Karteikarten, die für notarielle Testamente und Erbverträge angelegt sind, alle ins Testamentsregister überführen. Das dauert insgesamt fünf Jahre, aber spätestens Ende 2016 sind dann auch die bisherigen Testatoren, also Personen, die eine erbrelevante Urkunde errichtet haben, vollständig im Testamentsregister verzeichnet.
Letzte Änderung am: 29.12.2011, 15.18 Uhr