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Die Sache ging in den letzten Tagen durch die Medien. Mitarbeiter von Daimler haben bei Facebook ihren Chef zusammen mit Angela Merkel und Stefan Mappus als Lügenpack bezeichnet. Postwendend erhielten sie einen Termin im Personalbüro. Arbeitsrechtler weisen sogar darauf hin: wer den Chef im Internet beleidigt muss sogar mit einer Kündigung rechnen.
Prinzipiell gilt: wenn der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer fristlos kündigen will braucht er dafür einen triftigen Grund. Wer goldene Löffel klaut, sich in der Firma mit Kollegen prügelt oder dem Chef eine Ohrfeige gibt dessen Tage in der Firma dürften gezählt sein. Gleiches gilt für eine Beleidigung. Wer den Chef als Nazi bezeichnet oder ihn mit Schimpfworten überhäuft macht sich der Beleidigung oder der üblen Nachrede schuldig und muss mit einer Kündigung rechnen.
Viele sehen im Internet aber eine Art geschlossenen Raum, eine vertrauliche Gemeinschaft. Da wird man doch noch über den Chef herziehen dürfen? Doch das ist ein großer Irrtum! Eine Mail an einen Freund – das ist vertraulich und geht die Firma nichts an. Eine Beleidung bei Facebook kann aber unter Umständen Hunderte sogenannter Freunde erreichen. Sie geschieht also in der Öffentlichkeit und kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Darauf kommt es letztlich an. Denn Kritik ist grundsätzlich durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Dagegen steht das Persönlichkeitsrecht des kritisierten Chefs. Was da noch erlaubt ist, darüber müssen dann im Ernstfall die Arbeitsgerichte entscheiden. Faustregel: Sachliche Kritik erlaubt – Schmähkritik verboten!
Martin Roeber, SWR Rechtsredaktion
Letzte Änderung am: 27.11.2011, 14.41 Uhr