Navigation

Navigation

Volltextsuche
Sendungen A-Z

Seite vorlesen:

SWR2 Archivradio - 30 Jahre Deutscher Herbst Ulrike Meinhof zum Ausschluss von Wahlverteidigern

10.03.1976: Stammheim-Prozess

Erklärung von Ulrike Meinhof zum Ausschluss von Wahlverteidigern



Die Angeklagte Ulrike Meinhof äußert sich am 10. März 1976 zum Ausschluss von Wahlverteidigern. Drei Ausnahmegesetze wären, so behauptet die Angeklagte Meinhof, während des Verfahrens gebrochen worden. Nach Meinhof gehe es in dem Verfahren nicht mehr um die Auslegung von Gesetzen, sondern um die Durchsetzung bestimmter Ziele. In diesem Zusammenhang bezeichnet sie den Prozess als Polizeigerichtsverfahren. Weiterhin sei die Beweisaufnahme lächerlich und der vorsitzende Richter Prinzing habe Angst vor der Öffentlichkeit. Ziel sei es gewesen, alle Anwälte von Andreas Baader "wegzuknallen". Fünf Anwälte Baaders wurden bereits ausgeschlossen. Das habe nichts mit den Begründungen des Bundesverfassungsgerichtes zu tun, sondern mit den polizeitaktischen Zielen. Dazu gehöre auch - so Meinhof - das guerillataktische Ziel, "die Köpfe abzuschlagen".

Das Tondokument im Wortlaut:

"Ich will mal sagen, es sind drei Ausnahmegesetze für das Verfahren gemacht worden. Und alle drei Verfahren, alle drei Ausnahmegesetze, Sondergesetze, sind in diesem Verfahren exemplarisch gebrochen worden, durch eine extensive Ein-, extensive Auslegung, von der also jeder sehen kann, dass es dabei nicht mehr um irgend wie eine Anwendung von Gesetzen geht, sondern um die Exekution bestimmter, oder um die Durchsetzung bestimmter Ziele, die Rationalität überhaupt nirgendwo mehr haben, in irgendeiner Form, höchstens in der Absurdität, noch als irgendwie rechtsstaatlich behauptet zu werden.

Rational und logisch ist das, was Sie hier machen, indem Sie also bei Andreas den fünften beziehungsweise sechsten Anwalt rausfeuern, logisch und rational ist das präzise, das Vorgehen und die Struktur eines Kriegsgerichts, beziehungsweise, hier ist es vielleicht genauer zu sagen: eines Polizeigerichtsverfahrens. 

Indem Prinzing natürlich ein Interesse daran haben muss, dass die Verteidigung sich unter gar keinen Umständen, die er zerschlagen hat, sich unter gar keinen Umständen wieder rekonstruieren kann, aus dem einfachen Grund, dass er natürlich öffentlich, vor der Öffentlichkeit des Verfahrens, je mehr er in diese aufgetürkte und lächerliche Beweisaufnahme reinkommt, Angst haben muss. Aber ich stelle einfach noch mal fest: Bei Andreas sind Croissant, Ströbele, Groenewold ausgeschlossen worden übers Verteidigerausschlussgesetz und auf einem Weg, und aus dem ganzen Verfahren ausgeschlossen, auf einem, auf dem Weg einer Interpretation, die das Gesetz, äh, und, also dann noch mal, um den Fall Andreas, um die Sach..., um dieses Ziel, bei Andreas alle Anwälte wegzuknallen, gebogen worden ist.

Haag ist illegalisiert worden und auf diese Weise hat Andreas ihn als Anwalt verloren. Gegen Heldmann läuft inzwischen ein Ehrengerichtsverfahren, und zwar läuft es in Frankfurt bei dem Ehrengericht der Anwaltskammer, von dem Bransch, der Vorsitzende dieses Vereines vor ein paar Monaten im Rahmen einer Rundfunkdiskussion einmal gesagt hat, dass jetzt die Ehrengerichte mit Anwälten besetzt wären, die bereit sind, exekutive Funktionen für die Bundesanwaltschaft zu übernehmen. Im Gegensatz zu denen, die diese Funktion bisher gehabt haben, und die damit gezögert haben, den Säuberungsprozess im Sinne des Staatsschutzes der Anwaltschaft durchzuführen. Bei einem solchen Ehrengericht läuft also jetzt das Ehrengerichtsverfahren gegen Heldmann, das wäre der Fünfte. Und Temming ist der sechste Anwalt, den Sie bei Andreas ausschließen wollen.

Und da kann man einfach kurz sagen: Das Ziel hat eben mit allen diesen albernen und lächerlichen Begründungen, Bundesverfassungsgericht und so 'nem Scheiß, überhaupt nichts zu tun. Es hat überhaupt nur mit den polizeitaktischen Zielen, die die Bundesanwaltschaft hier verfolgt und die Herold mal auf den Begriff gebracht hat: 'Zellen dicht zu machen', was zu tun. Und es hat damit was zu tun, dass sie das ganze Verfahren hier in den letzten drei Monaten auf Andreas zuspitzen, weil es ein polizeitaktisches Ziel natürlich in Counter-Insurgency-Auseinandersetzungen und im Anti-Guerilla-Krieg ist, die Köpfe abzuschlagen. Und das meinen wir ganz konkret und wissen ja auch, dass es schon versucht worden ist."

Informationen zum Tondokument:

Sende-/Haupttitel: 10.03. 1976: Stammheim-Prozess - Erklärung von Ulrike Meinhof zum Ausschluss von Wahlverteidigern

Länge: 3´30

Quelle: Landesarchiv Baden-Württemberg, Abteilung Staatsarchiv Ludwigsburg

Quelle: SWR2

Letzte Änderung am: 15.02.2011, 14.45 Uhr

Im Programm

RAF-Prozess in Stammheim: Die Bleistiftzeichnung eines Gerichtszeichners zeigt die Angeklagten (l-r) Jan-Carl Raspe, Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Ulrike Meinhof im Gerichtssaal "SWR2 Leben" "Hören Sie doch mal auf zu grinsen!"

1000 Antworten SWR2 Impuls 1000 Antworten

Wie misst man die Schärfe von Chilli oder Peperoni? oder Tabasco? Warum bekommt man im Gesicht keine Gänsehaut? Gabor Paal beantwortet in SWR2 Impuls Ihre Fragen. [zum Weblog zu: 1000 Antworten]

Die Durchblicker Weblog Die Durchblicker

Wissens-Reportagen von der Ostsee bis zum Bodensee [zum Weblog zu: Die Durchblicker]

Logo Geräusch der Woche, Weltkarte mit Audiosymbol Interaktive Klangwelt

Klangcollagen zu ausgewählten Sendungen von SWR2 Wissen [mehr zu: Interaktive Klangwelt ]

Der SWR ist Mitglied der ARD 

Sitemap | Impressum | Datenschutz | © SWR