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Ein Beitrag von Raimund Fichtenberger
Vor der Markteinführung werden alle Computerspiele in Deutschland genau überprüft. Bevor ein Computerspiel in Deutschland frei verkauft werden darf, müssen es die Hersteller von der "Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle" - kurz USK- in Berlin prüfen lassen. Alle Spiele wandern dort über den Tisch von Cheftester Marek Klingenstein und seinem Team. Raimund Fichtenberger hat die Spieleprüfer in Berlin besucht.
Michael Stein:
Kinder und Jugendliche brauchen die Auseinandersetzung mit Gewalt - das sagen Menschen wie Thomas Hartmann - Killerspiele verbieten, das fordern andere wie der bayerische Ministerpräsident Günther Beckstein. Spätestens seit den Amokläufen von Erfurt und Emsdetten ist die Diskussion wieder in vollem Gange. Die jugendlichen Täter waren nämlich begeisterte Spieler von brutalen Kampf-Spielen, so genannten Ego-Shootern. Kein Einzelfall. Eine Studie des niedersächsischen Kriminologen Christian Pfeiffer mit 23.000 Schülern zeigte: jeder zweite 10-jährige Junge hatte Erfahrungen mit Spielen, die erst für 16- oder 18-jährige freigegeben sind. In diesem Zuge kam daher auch das bisherige Verfahren zur Alterseinstufung von Computerspielen in die Kritik. Gewaltverherrlichende Spiele müssen verboten werden - so die Forderung. Aber: Sie sind es bereits, wie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries klarstellt.
Brigitte Zypries:
Wir haben die Killerspiele im Paragraph 131 verboten - und mir hat noch niemand erklärt, was er besser machen will als das, was im Moment im Strafgesetzbuch steht.
Raimund Fichtenberger:
Fakt ist: Computerspiele durchlaufen in Deutschland vor der Markteinführung eine der genauesten Prüfungen weltweit. Trotzdem wurde in der Vergangenheit dieses Verfahren immer wieder in Frage gestellt und steht nun vor einer Neuregelung. Bisher ist es so: Soll ein Computerspiel in Deutschland frei verkauft werden, müssen es die Hersteller von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle - kurz USK- in Berlin prüfen lassen. Alle Spiele wandern dort über den Tisch von Cheftester Marek Klingenstein und seinem Team.
Marek Klingenstein:
Auf einem Datenträger ist dann das Spiel mit dabei, und wir erhalten dazu jede Menge Material, also: Wie sieht die Verpackung aus, wie sieht das Manual aus. Und mit alle diesen Materialien versuchen wir dann zu arbeiten, um den finalen Status, den es dann später im Handel hat, so dicht, wie möglich zu kommen.
Raimund Fichtenberger:
Professionelle Tester spielen jedes Spiel von vorne bis hinten durch. Die Schlüsselszenen jedes Spiels werden danach einer Gutachter-Runde vorgespielt, die dann bestimmt, für welche Altersgruppe ein Spiel zugänglich gemacht werden darf:
Klingenstein: (mit Computer-Atmo im Hintergund)
Wichtig ist hierbei, worauf kommt es an: sind Verletzungen zu sehen, kann man Waffen einsetzen. Geht es um einen sportlichen Wettkampf, oder ist es ein Straßen-, ein dreckiger Straßenfight, in dem ich mich auch gegen Zivilisten prügeln muss? So was alles. Wenn es aber eher hier so was Sachliches ist, dann sind wir in diesem Fall schon eher Richtung 16 (Anm.: Freigabe ab 16 Jahren) unterwegs.
Raimund Fichtenberger:
Die Beurteilungskriterien sind dabei verbindlich festgelegt. Sobald es kampfartige Szenen gibt, muss der Käufer zum Beispiel mindestens 12 Jahre alt sein. Werden bewaffnete Angriffe gegen menschenähnliche Spielfiguren dargestellt, erteilt die USK eine Freigabe erst ab mindestens 16 Jahren. Und genau wie zum Beispiel bei Erotikfilmen gibt es auch die Möglichkeit, überhaupt keine Jugendfreigabe zu erteilen. Der Leiter der USK, Dr. Klaus Spieler:
Klaus Spieler:
Das ist ein Spiel, bei dem Spielzweck nur dadurch zu erreichen wäre, dass die Spielfigur Gewalt ausüben muss. Und das wäre wahrscheinlich auch eine Form von Gewalt, bei der man sagen würde, sie ist besonders brutal und rücksichtslos.
Raimund Fichtenberger:
Von der rechtlich verbindlichen Kennzeichnung „Keine Jugendfreigabe“ machen die Gutachter auch Gebrauch - allein im vergangenen Jahr 46 Mal. Dem Expertengremium gehören Pädagogen, Sozialwissenschaftler und Jugendschützer verschiedener Verbände an, federführend sind die Oberlandesbehörden. Mit anderen Worten: Am Ende entscheidet der Staat über die Freigabe von Computerspielen. Und der kann ein Spiel auch durch die so genannte Indizierung komplett verbieten. Zuständig dafür ist die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in Bonn. Kommt ein Spiel auf den Index, darf es in Deutschland weder verkauft noch beworben werden. Zur Zeit trifft das auf knapp 500 Computer- oder Videospiele zu. Diese Arbeitsteilung zwischen USK und Bundesprüfstelle hat nur einen Haken. Der Vorsitzenden der Bundesprüfstelle, Elke Monssen-Engberding, sind in bestimmten Fällen die Hände gebunden:
Elke Monssen-Engberding:
Die Bundesprüfstelle darf dann nicht mehr tätig werden, wenn die USK auf die Spiele eine Kennzeichnung gesetzt hat - und zwar inklusive der Kennzeichnung „Keine Jugendfreigabe“. Wird sich die USK nicht einig, kann sie das als so genannten Zweifelsfall bei uns einreichen. Und dann gibt die Bundesprüfstelle ein Gutachten dahin gehend ab, dass das Spiel möglicherweise jugendgefährdend ist, und dann bekommt das Spiel kein Kennzeichen.
Raimund Fichtenberger:
Genau diese Grenzfallregelung könnte in Zukunft öfter angewandt werden. Möglicherweise werden staatliche Stellen künftig die Altersfreigaben nicht nur verantworten, sondern auch bei dessen Entstehung direkt beteiligt sein. Ganz genau lassen sich die Verantwortlichen aber nicht in die Karten schauen, denn: die Verhandlungen laufen noch. Auch wann eine Neuregelung in Kraft tritt, ist noch nicht bekannt. Was sicher ist: bei der Neuausrichtung wird es vor allem darum gehen, das Prüfungsverfahren (für Computer- und Videospiele) transparenter zu gestalten und Verantwortlichkeiten klarer zu regeln. Zum Beispiel empfahl Niedersachsens Innenminister Uwe Schönemann, die Institution der „Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle“ gleich ganz abzuschaffen. USK-Chef Klaus Spieler weist solche Forderungen aber zurück:
Klaus Spieler:
Wenn Sie sich mal die Kritik ansehen, die Herr Schönemann oder Herr Beckstein an der USK geübt haben - da stand immer die Idee dahinter, dass hier ein rein privat-rechtlicher Verein eine Geschichte betreibt, wie die Bewertung von Computerspielen. Und aus dem Grund versuchen wir die USK so aufzustellen, dass dieses Prinzip, die USK unterstützt den Staat - aber der Staat trifft die Entscheidung und verantwortet sie- das das von der Öffentlichkeit klarer erkennbar wird.
Raimund Fichtenberger:
Für den Verbraucher wird sich durch die Neuregelung nicht viel ändern. Er wird weiter Altersangaben auf den Computerspiel-Verpackungen finden. Und diese sind nicht nur rechtlich bindend, sondern auch verlässlich- in diesem Punkt sind sich fast alle Jugendschützer einig. Insgesamt gilt der deutsche Jugendschutz bei Computerspielen schon jetzt, als einer der gründlichsten und strengsten weltweit. Was auch eine Umstrukturierung bei der Altersfreigabe für Video- und Computerspiele nicht übernehmen kann: Die Verantwortung jedes Einzelnen. Wenn ein 12-jähriger in seinem Kinderzimmer gewaltverherrlichende Spiele konsumiert, haben nicht zwingend Jugendschutz oder Industrie versagt.
Michael Stein:
Ein Bericht von Raimund Fichtenberger war das. Eines darf man außerdem nicht vergessen: Staatliche Verbote und Alterseinstufungen können nur ein erster Schritt, eine Orientierung für die Mediennutzer sein. Denn wenn Kinder und Jugendliche es darauf anlegen, dann können sie sich brutalste Computerspiele und härteste Pornografie jederzeit frei im Internet besorgen. Die besondere Problematik dabei zeigt sich jetzt am Fall der Schmuddelseite „youporn“ - auf der sich jeder, völlig ohne Überprüfung des Alters, pornografische Filme ansehen kann. Ein Gericht entschied: Der Internet-Provider Arcor muss die Seite sperren, weil dort keine ordnungsgemäße Prüfung des Alters stattfindet. Antragsteller ist - man glaubt es kaum - ein Konkurrent aus Deutschland, der argumentierte, ihm entstünden Wettbewerbsnachteile, weil er das Alter seiner Zuschauer schließlich korrekt überprüfe.
Letzte Änderung am: 15.08.2007, 16.30 Uhr