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Erziehung in Zeiten des InternetDie Gebühren-Falle Handy

Ein Beitrag von Michael Stein

Immer mehr Jugendliche und Kinder besitzen ein Handy und tappen in die Gebühren-Falle. Findige Geschäftemacher haben die junge Zielgruppe schon für sich entdeckt. An Klingeltönen oder Handyspielen verdienen nicht nur zwielichtige Firmen, sondern auch die Mobilfunk-Betreiber.


Michael Stein:
Internet und Computerspiele, das waren bisher die Schwerpunkte in dieser Sendung. Aber es gibt noch eine technische Errungenschaft, die in vielen Familien immer wieder für Gesprächsstoff und nicht selten auch Ärger sorgt: das Handy.

Immer mehr Jugendliche und Kinder besitzen eins und werden in ihrer Peer-Group schief angesehen, wenn sie keins haben. Findige Geschäftemacher haben die junge Zielgruppe schon frühzeitig ins Visier genommen und locken die zwar technisch meistens versierten aber angesichts der Tricks und Hinterhalte noch unerfahrenen jungen Handy-Besitzer in die Gebühren-Falle. Die Rede ist von den Klingelton-Abo-Abzockern. Udo Vetter ist Anwalt in Düsseldorf und Experte für die Methoden dieser dubiosen Firmen, an deren Geschäften die Mobilfunk-Betreiber kräftig mitverdienen.

Udo Vetter:
Die Klingeltonanbieter setzen sehr stark darauf, die Kunden dauerhaft an sich zu binden, d.h. es wird immer ein Hit herausgestellt, den man unbedingt haben muss als Jugendlicher und das führt dann dazu, wenn man dann zum Beispiel die Bestell-SMS abschickt, dass man eben nicht nur diesen Hit bekommt, sondern ein so genanntes Paket. Dieses Paket beinhaltet dann, häufig recht unübersichtlich gestaltet, vier, fünf Hits pro Monat zu einem festen Preis und dann spielt es schon wieder gar keine Rolle mehr für den Anbieter, ob der Jugendliche diese Hits tatsächlich runterlädt oder nicht. Es wird immer brav der Monatsbeitrag vom Prepaid-Konto in der Regel abgebucht, ohne dass überhaupt der Jugendliche möglicherweise das noch richtig mitbekommt, weil er eben vielleicht sogar denkt, ich hab ja nur einen Hit bestellt.

Michael Stein:
Kaum zu glauben, aber da besteht das Geschäftsmodell einer ganzen Branche daraus, jungen Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen, indem die tatsächlichen Kosten für die zudem noch recht magere Leistung möglichst trickreich versteckt werden.

Udo Vetter:
Man muss den Abo-Fallen-Betreibern schon vorwerfen, dass sie absichtlich versuchen, die Kostenpflicht für ihr Angebot zu verschleiern. Es gab in den Anfangszeiten total versteckte Hinweise darauf, im Kleinst-Kleingedruckten, die praktisch überhaupt nicht zu lesen waren, nachdem einige Gerichte stets und ständig gesagt haben, das geht so nicht, das sind überrauschende Klauseln, deswegen steht euch kein Zahlungsanspruch zu, sind diese Hinweise immer etwas deutlicher geworden. Aber auch heute arbeiten da offensichtlich Heerscharen von Informatikern und Textern daran, diesen Hinweis auf die Kostenpflicht so gut zu verstecken, dass er eben doch nicht gesehen wird.

 

Michael Stein:
Was also kann man als Familie tun, wenn der minderjährige Sohn, die minderjährige Tochter ein Klingelton-Sparabo eingegangen ist? Erster Schritt - meistens der schwierigste: Herausfinden, was da genau bei wem abonniert wurde. Die Rechnung ist da meistens nur wenig aussagekräftig.

 

Udo Vetter:
Die Mobilfunkbetreiber, das muss man ihnen leider vorwerfen, tun auch viel dafür, um diese Abbuchungen zu verschleiern. Da steht in der Regel nicht Klingelton-Abo, sondern da steht Service-GmbH 24 XY. Mit dem Text kann man nichts anfangen. Der erste Schritt, den man wirklich machen muss, ist konsequent beim Anbieter darauf bestehen, dass der einem klipp und klar sagt, wo ist für das Abo abgebucht worden bzw. was steckt hinter den 4,99 €, die da pro Monat abgehen. Zu dieser Information ist der Anbieter auch dann verpflichtet, wenn es sich um ein Prepaid-Konto handelt, d.h. er kann sich nicht darauf berufen, dass er nur abbucht, was als Dienstleistung in Anspruch genommen wird. Auch in diesem Bereich gilt die uneingeschränkte Pflicht zur sogenannten Rechnungslegung, d.h. der Kunde hat immer ein Recht darauf zu erfahren, was hinter einer Abbuchung auf dem Prepaid-Konto steht. Und da muss man hartnäckig nachfragen.

 

Michael Stein:
Wenn feststeht, was da abonniert wurde, dann kann man beim Mobilfunkbetreiber selbst widersprechen. Die Rechtsgrundlage: Verträge, die mit unter 18-Jährigen abgeschlossen wurden, sind so lange schwebend unwirksam, bis die Eltern sie genehmigen. Mit dem Schreiben an den Mobilfunkbetreiber stellt man klar, dass diese Genehmigung nicht erteilt wird. In aller Regel wird der Mobilfunk-Betreiber antworten, dass man sich bitteschön mit dem Anbieter der Klingeltöne selber in Verbindung setzen soll.

 

Udo Vetter:
Das bedeutet dann, man fängt am besten an, indem man eine E-Mail an den Klingeltonanbieter schreibt, möglicherweise am besten lässt man das die Eltern machen oder im Namen der Eltern, indem man Folgendes sagt: mein Sohn hat ein Prepaid-Handy. Dieses Handy hat er zum Telefonieren und nicht zum Abschluss von Abos. Dieses Abo ist unwirksam, weil wir es nicht genehmigen und es auch nicht unter den Taschengeldparagraphen fällt und deswegen fordern wir das Geld zurück.

 

Michael Stein:
Mit dem Taschengeldparagraph ist § 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches gemeint: Allein die Tatsache, dass die Eltern feststellen, dass sie nicht einverstanden sind, dass der Jugendliche die Klingeltöne von seinem Taschengeld bezahlt, reicht aus, den Vertrag unwirksam zu machen. Denn: Es kommt nicht auf die Höhe des Taschengeldes an, sondern darauf, zu welchem Zweck die Eltern ihren Kindern das Taschengeld überlassen haben. Rechtsanwalt Udo Vetter:

 

Udo Vetter:
Sehr häufig ist es dann leider so, dass die Abo-Anbieter gar nicht reagieren bzw. mit Standard-Texten antworten, in denen dann ungefähr steht: Tut uns leid, sie haben ja auch’n Klingelton dafür bekommen. Da muss man wissen: das spielt überhaupt keine Rolle. Im Zweifel hat der Anbieter zwar das Recht, den Klingelton zurückzuverlangen. Aber da sollte man sich dann auch nicht zu schwer damit tun, dem vielleicht dann per E-Mail den Klingelton als Datei zurückzuschicken, da freut der sich dann. Und wenn alles nichts hilft, dann bleibt ihm häufig vielleicht nur der Gang zum Rechtsanwalt.

 

Michael Stein:
Den aber sollte man sich denn doch genau überlegen. Denn ein Rechtsanwalt kostet Geld und sein Honorar dürfte den Streitwert in den meisten Fällen vermutlich übersteigen. Aber: Es stellt sich die Frage, ob man sich das Treiben von Mobilfunk-Anbietern und Klingelton-Abzockern gefallen lassen will. Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter:

 

Udo Vetter:
Faktisch ist es so, wer sich energisch wehrt, wird da auch Erfolg haben. Den Klingeltonbetreibern geht es nach unserer Erfahrung immer nur darum, in der Masse darauf zu hoffen, dass viele das Angebot annehmen und eben keinen Streit anfangen. Die paar, die sich streiten, denen wird eigentlich dann immer, wenn sie hartnäckig bleiben, mit relativ großer Kulanz begegnet, d.h. da gibt man lieber nach, schon aus der Furcht, möglicherweise mal ein Präzedenzurteil zu kassieren, das dann durch die Presse geistert, in dem steht: Klingelton-Abos müssen nicht bezahlt werden.

Letzte Änderung am: 15.08.2007, 16.50 Uhr