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Spätestens im Dezember 2008 dürfte jeder Bürger der Bundesrepublik einen Brief mit Absender des Bundeszentralamts für Steuern aus dem heimischen Briefkasten gefischt haben. Bei dieser Mitteilung handelt es sich um die Zuweisung der neu eingeführten persönlichen Steueridentifikationsnummer. 2009 ist Jahr eins der lebenslänglichen Steuer-ID.
Das ist eine elfstellige Zahlenkombination, unter der laut Gesetz jede "natürliche" Person, vom Baby bis zum Greis in den Melderegistern auftaucht. Anders als die bisherige Steuernummer, die jeder Steuerpflichtige hatte, ändert sich die neue Steuer-ID weder bei Umzügen noch beim Wechsel zu einem anderen Finanzamt. Sie ist lebenslanger Begleiter und muss bei jedem finanzbehördlichen Schriftverkehr und bei Erklärungen bis hin zu einfachen Mitteilungen angegeben werden.
Geschlecht, Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Geburtstag- und Ort, Anschrift und das zuständige Finanzamt.
Die Nutzung der Steueridentifikationsnummer ist für Zwecke außerhalb des Finanzbereiches strikt untersagt. Sie wird also auf den ersten Blick dem Thema Datenschutz gerecht. Trotzdem polarisiert die Einführung einer solchen staatlichen Ordnungszahl die Gemüter. Kritiker und Datenschützer sehen das Ganze skeptisch. Die Hauptkritikpunkte: das ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zum gläsernen Bürger. Außerdem sei die persönliche Kennziffer nicht verfassungskonform, der Staat schaffe sich damit ein Kontrollwerkzeug und wer weiß was noch alles unter dieser ID gespeichert wird. Angeblich nicht mehr außer den oben genannten Eckdaten, sagt das Bundesfinanzministerium. Die Behörden versprechen sich durch die ID nur eine vereinfachte und unbürokratischere Abwicklung der Steuerbelange, da Verwaltungsabläufe jetzt auch elektronisch verarbeitet werden können. Der Diskurs darüber geht weiter, aber soviel steht sicher fest: Vorerst hat jeder von uns eine von vielen Millionen Nummern, die katalogisiert beim Bundeszentralamt für Steuern in der Datenbank abrufbar sind.
Selbst nach unserem Tod lebt diese Nummer weiter: Erst nach 20 Jahren wird die Steueridentifikationsnummer spätestens aus den Melderegistern und Datenbanken gelöscht.
Franziska Maurer
Letzte Änderung am: 20.04.2009, 09.47 Uhr
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