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Demonstrationen gegen das Internationale Abkommen gegen Markenpiraterie (ACTA). Von Kai Laufen. SWR2 Journal am Morgen, 11.02.2012

Anti-ACTA Demonstranten in Stockholm
Wofür steht ACTA?
ACTA steht für "Anti-Counterfeiting Trade Agreement". Das internationale Abkommen soll Urheberrechte auch im Internet besser schützen. Es sieht unter anderem vor, dass Internet-Provider für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden mitverantwortlich gemacht werden können. Die ACTA-Gegner befürchten, dass durch das Abkommen die Informationsfreiheit im Internet eingeschränkt wird.
Produktpiraterie ist ein Übel, das bekämpft werden muss, keine Frage: Es kann nicht sein, dass auf der einen Seite der Welt viel Geld in Forschung und Entwicklung gesteckt und Dinge erfunden werden, nur damit in irgendwelchen rechtsfreien Räumen diese Produkte wieder auseinander genommen werden, man das innovative Bauprinzip versteht, nachbaut und billiger auf den Markt bringt. Das geschieht mit technischen Produkten, Bekleidung, aber auch Pharmazeutika in gigantischem Ausmaß und der Zwischenhandel befördert ärgerlicherweise auch noch die traditionelle Mafia.
Keine Frage: In einer Globalisierten Wirtschaft müssen alle Marktteilnehmer zur Einhaltung der selben Spielregeln gezwungen sein und dafür dienen internationale Abkommen. Dieser Aspekt des Handelsabkommens ACTA war und ist legitim – da aber China das Abkommen nicht unterzeichnen wird, ist die Wirkung ohnehin begrenzt. Doch gegen diesen Aspekt von ACTA richtet sich der massive und immer noch wachsende Widerstand diesseits und jenseits des Atlantiks gar nicht.
Dieser Widerstand bäumt sich gegen die zweite Säule von ACTA auf, nämlich den Versuch, auch den Handel mit digitalen Gütern stärker zu kontrollieren. Es geht um die Tatsache, dass ein großer Teil des Datenstroms im Internet dem Herunterladen und verschieben von Musik und Videodateien dient, für die weder Anbieter noch Abnehmer irgendetwas bezahlen: Keine Lizenzgebühren, keine Verwertungstantiemen, die Urheberrechte werden ignoriert und lauter noch als die Künstler selber beschweren sich die, die mit der Kreativität anderer ihr Geld verdienen: Hollywood und die Musikindustrie.
Der Konstruktionsfehler des ACTA-Abkommens liegt in der Vermengung zweier Welten, in denen völlig unterschiedliche physikalische Naturgesetze gelten: In der Welt der realen Waren kann der Zoll am Hafen Container kontrollieren und raubkopiert Turnschuhe herausziehen, ohne dass dafür Bürgerrechte beschränkt werden müssen.
Nicht so in der virtuellen Welt: Digitale Daten können verlustfreie kopiert und verschoben werden – aber wer diesen Datenstrom kontrollieren will, erfährt zwangsläufig jede Menge privatester Dinge über beteiligte und unbeteiligte Internetnutzer. Und: Der Kontrolleur müsste eine machtvolle technische Infrastruktur aufbauen, deren Missbrauch fatale Folgen für die Demokratie hätte.
Zwar neigen die Gegner des ACTA-Abkommens ganz offensichtlich zu verschwörungstheorischen Erklärungen und entwerten so oft genug ihre eigentlich guten Argumente. Aber unterm Strich haben sie recht mit der Feststellung, dass die Digitale Revolution auch eine Revolution des Urheberrechts erzwingt. Die Politik muss endlich kreative statt nur repressive Lösungen finden.
Von Kai Laufen. Beitrag in SWR2 Journal am Morgen, 11.02.2012
Letzte Änderung am: 13.02.2012, 10.45 Uhr