Seite vorlesen:
1946-54
Während der Gründerjahre des Südwestfunks (SWF) in Baden-Baden ist der Komponist Karl Sczuka (15. Juni 1900 - 23. Mai 1954) musikdramaturgischer Berater der Hörspielabteilung. Unmittelbar nach seinem Tod gibt der Intendant Friedrich Bischoff die Stiftung eines Preises für Hörspielmusik zum Gedenken an Karl Sczuka bekannt.
1.8.1955
Der Intendant Friedrich Bischoff erlässt die erste Satzung für den "Karl-Sczuka-Preis des Südwestfunks", der bis 1963 alle zwei Jahre für die beste im SWF gesendete Hörspielmusik vergeben wird. Die Jury besteht aus drei Rundfunkkritikern und drei SWF-Vertretern.
1966
Der nunmehr jährliche Wettbewerb wird für alle Rundfunkanstalten der ARD einschließlich RIAS geöffnet. Über die Preisvergabe entscheidet eine unabhängige Jury unter wechselndem Vorsitz der Musikhochschul-Leiter des SWF-Sendegebietes. Der Vorsitzende benennt vier weitere Juroren aus dem Kreis der Kritiker. Die Arbeit der Jury wird durch den Hauptabteilungsleiter Kultur (Bernhard Rübenach, 1968/69) oder seinen Vertreter (1967 Hermann Naber) unterstützt (ohne Stimmrecht).
1969/71
Wandel von einem Preis für Hörspielmusik zu einem Preis für die "beste radiophonisch gestaltete Produktion eines Hörspiels". Der beratende SWF-Vertreter in der Jury wird seitdem vom Intendanten benannt; 1970-98: Hermann Naber, der Leiter der Hörspielabteilung.
Seit 1972
Öffentliche Ausschreibung. Preisverleihung während der "Donaueschinger Musiktage". Dauerhafte Festschreibung des neuen Preiskriteriums: Ausgezeichnet werden soll die "beste Produktion eines Hörwerks, das in akustischen Spielformen musikalische Materialen und Strukturen benutzt".
1985
Zum 30-jährigen Stiftungsjubiläum wird neben dem international ausgeschriebenen "Karl-Sczuka-Preis für Hörspiel als Radiokunst" ein Produktionsstipendium der Heinrich-Strobel-Stiftung eingerichtet. Der Intendant bestimmt hinfort den Juryvorsitzenden aus dem Kreis der Fachleute und Kritiker und erteilt den Auftrag zur Bildung des Sekretariats des Karl-Sczuka-Preises, das bis 1998 von Hermann Naber geleitet wird. Den Juryvorsitz hat 1985-98 Heinrich Vormweg.
1997
Erhöhung der Preissumme auf DM 25.000,- und Umwandlung des Produktionsstipendiums in einen Förderpreis in Höhe von DM 5.000,-.
1999
In Nachfolge des SWF führt der neugegründete Südwestrundfunk den "Karl-Sczuka-Preis für Hörspiel als Radiokunst" weiter und erhöht den Förderpreises auf DM 10.000,-. Der jeweilige Einreichungsschluß wird auf den 15. Juni - den Geburtstag Karl Sczukas - festgesetzt. Klaus Ramm übernimmt den Vorsitz der Jury, der weiterhin Monika Lichtenfeld, Johann-Georg Schaarschmidt, Heinrich Vormweg und Christina Weiss angehören.
2000
Zum 100. Geburtstag von Karl Sczuka am 15. Juni ist die erste Buchdokumentation zur Geschichte des Preises erschienen. Erstmals präsentierte sich der Karl-Sczuka-Preis auch außerhalb der Donaueschinger Musiktage. Im Karlsruher Zentrum für Kunst und Medientechnologie (ZKM) wurde eine Veranstaltungsreihe durchgeführt. Alle Preiswerke sind seitdem in der Mediathek des ZKM zugänglich und über das Internet in einer Datenbank recherchierbar.
2002
Festsetzung der Preissumme auf 12.500 Euro; des Förderpreises auf 5.000 Euro.
2008
Der Intendant beruft Johann-Georg Schaarschmidt als Juryvorsitzenden.
2009
Der Intendant beruft Christina Weiss als Juryvorsitzende.
2010
Neuregelung des Einreichungsverfahrens durch obligatorische Nutzung des Einreichungsformulars mit Erklärung über die erforderlichen Nutzungsrechte.
Letzte Änderung am: 04.04.2011, 10.04 Uhr
Der SWR ist Mitglied der ARD ![]()
Sitemap | Impressum | Datenschutz | © SWR