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Elektronische Bücher kommen immer mehr in Mode und sind auch leicht zu bekommen. Das neue Medium ist juristisch betrachtet aber Neuland. Ist der Erwerb eines E-Books ein Kauf wie bei einem herkömmlichen Buch? Darf ich von E-Books Kopien machen oder sie weitergeben? Wir haben für Sie Antworten rund um die rechtlichen Aspekte des E-Books zusammengestellt.
Es ist derselbe Text, es sind dieselben Buchstaben. Die Geschichten von Harry Potter auf Papier zwischen Buchdeckeln oder als E-Book sind identisch. Und doch hat es Folgen, ob Sie einen Roman oder eine Erzählung elektronisch oder auf Papier lesen. Zwar schwanken die Meinungen darüber, wie das E-Book juristisch genau zu klassifizieren ist. Aber das E-Book "gehört" Ihnen jedenfalls nicht im Wortsinn. Beim E-Book erhalten Sie nicht das Eigentum an einem konkreten Exemplar, sondern ein Nutzungsrecht am E-Book-Inhalt. Es ist eine Art Leseerlaubnis.
Insgesamt scheinen die Leser in puncto elektronisches Buch verunsichert. "54 Prozent der Deutschen haben zwar von E-Books gehört, fühlen sich aber nicht oder nicht gut darüber informiert", sagt Grit Patzig vom Marktforschungsinstitut GfK Panel Services Deutschland.
Lange nicht alles, was mit E-Books technisch möglich ist, ist erlaubt. "Schätzungsweise werden zwei Drittel aller E-Books illegal erworben" schätzt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Die für den Börsenverein arbeitende Rechtsanwältin Katharina Winter macht klar: "Sie sind zum persönlichen Gebrauch berechtigt, was - wenn in den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters nichts anderes geregelt ist - schlicht das Lesen des E-Books auf Ihrem Endgerät oder ihren Endgeräten bedeutet."
Und was umfasst die Nutzung noch? "Ob, wie häufig und wie lange Sie im Einzelfall ein E-Book herunterladen dürfen, hängt von den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Händlers ab, wobei der Händler jeweils nur das 'verkaufen' kann, was ihm der jeweilige Rechteinhaber, zum Beispiel ein Verlag, auch zur Verfügung gestellt hat", so Winter. Fest steht jedenfalls, dass es keine allgemeine, grundsätzliche Regelung gibt. Somit ist Vorsicht geboten.
Wer seine Bücher nicht bar bezahlt, hinterlässt Daten-Spuren. Beispielsweise verlangt der Online-Versandhändler Amazon beim Kauf und Bezahlen eines E-Books nach Angaben zum Käufer. Das wird von Kritikern genau so bemängelt, wie die Tatsache, dass Amazon in der Lage ist, E-Books auf seinen Lesegeräten aus der Ferne zu löschen. Amazon musste schon illegal in Umlauf geratene E-Book-Versionen von Büchern (etwa aus der "Harry Potter"-Reihe oder George Orwell-Romane) nachträglich aus seinem elektronischen Verkaufsraum entfernen. Urheberrechtsfragen waren nicht geklärt gewesen.
E-Books sind Dateien. Wie auch bei Bilddateien existieren für E-Books mehrere Dateiformate, deren Darstellung in der Regel auf spezifische E-Book-Reader beschränkt ist. Die wichtigsten E-Book-Dateiformate sind .AZW, .MOBI, .PDF, .EPUB und .LRF beziehungsweise .LRX. Theoretisch wären die auf dem Markt befindlichen unterschiedlichen Datei-Formate konvertierbar, aber Händler und Hersteller sträuben sich. Der offene Standard .EPUB könnte sich als zukünftiges Regelformat für E-Books durchsetzen. Er ist nicht an einen bestimmten Hersteller gebunden und darüber hinaus in andere Formate wie beispielsweise .MOBI konvertierbar.
Zudem unterstützt er ein Digitales Rechte Management (DRM), mit dem viele Gerätehersteller den elektronischen Lesespaß reglementieren. Apple und Amazon, die sowohl Lesegeräte als auch digitale Bücher verkaufen, verwenden jeweils einen Kopierschutz, der nur auf den Geräten aus eigener Herstellung läuft. Amazon stellt hierbei noch ein Programm zur Entschlüsselung für andere Geräte zur Verfügung.
Ein weiterer Schutzmechanismus sind digitale Wasserzeichen, die in einem gekauften Exemplar eines E-Books die Kennung des Käufers hinterlassen. Wird ein derart kenntlich gemachtes E-Book illegal weitergegeben, kann der Copyright-Inhaber über die Kennung feststellen, woher die Kopie ursprünglich stammt und so vom Käufer Schadensersatz verlangen.
Der Format- und Kopierschutzdschungel verunsichert jedenfalls die Verbraucher. Experten gehen jedoch davon aus, dass sich das restriktive Rechtemanagment aufweichen wird und dem Musikmarkt folgt.
Die E-Book-Datei darf normalerweise nicht weitergegeben oder verschenkt werden, was das E-Book grundsätzlich vom herkömmlichen Buch unterscheidet. Diese Einschränkung kritisiert der Bundesverband der Verbraucherzentralen und fordert unter anderem die "Einführung einer allgemeinen Weiterveräußerungsbefugnis", die dann auch für E-Books gelten würde. Für den eigenen Gebrauch soll es dem Verbraucher aber jetzt schon in der Regel erlaubt sein, einige, wenige Kopien seines E-Buchs zu erstellen. Katharina Winter stellt jedoch klar: "Die Anfertigung von Kopien zur Weitergabe an Dritte, zum Beispiel Freunde oder Bekannte, ist grundsätzlich ebenso unzulässig wie eine Veröffentlichung, etwa auf der eigenen Homepage."
Auch der Verkauf eines schon gelesenen und damit "gebrauchten" Downloads wird standardmäßig in den Nutzungsbedingungen untersagt. Ob solche Klauseln überhaupt wirksam sind, ist eine knifflige Frage. Es lohnt sich jedenfalls, genauer in den Allgemeinen Geschäftsbdingungen (AGB) Ihres Anbieters nachzuschauen, um ganz sicher zu gehen.
Autor: Henning Hooss
Quelle: SWR.de - Ratgeber
Letzte Änderung am: 17.01.2012, 16.06 Uhr