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Elektronische Bücher Wem gehört mein E-Book?

Elektronische Bücher kommen immer mehr in Mode und sind auch leicht zu bekommen. Das neue Medium ist juristisch betrachtet aber Neuland. Ist der Erwerb eines E-Books ein Kauf wie bei einem herkömmlichen Buch? Darf ich von E-Books Kopien machen oder sie weitergeben? Wir haben für Sie Antworten rund um die rechtlichen Aspekte des E-Books zusammengestellt.

Es ist derselbe Text, es sind dieselben Buchstaben. Die Geschichten von Harry Potter auf Papier zwischen Buchdeckeln oder als E-Book sind identisch. Und doch hat es Folgen, ob Sie einen Roman oder eine Erzählung elektronisch oder auf Papier lesen. Zwar schwanken die Meinungen darüber, wie das E-Book juristisch genau zu klassifizieren ist. Aber das E-Book "gehört" Ihnen jedenfalls nicht im Wortsinn. Beim E-Book erhalten Sie nicht das Eigentum an einem konkreten Exemplar, sondern ein Nutzungsrecht am E-Book-Inhalt. Es ist eine Art Leseerlaubnis.

Insgesamt scheinen die Leser in puncto elektronisches Buch verunsichert. "54 Prozent der Deutschen haben zwar von E-Books gehört, fühlen sich aber nicht oder nicht gut darüber informiert", sagt Grit Patzig vom Marktforschungsinstitut GfK Panel Services Deutschland.

Erstmal nur Leserecht

Lange nicht alles, was mit E-Books technisch möglich ist, ist erlaubt. "Schätzungsweise werden zwei Drittel aller E-Books illegal erworben" schätzt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Die für den Börsenverein arbeitende Rechtsanwältin Katharina Winter macht klar: "Sie sind zum persönlichen Gebrauch berechtigt, was - wenn in den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters nichts anderes geregelt ist - schlicht das Lesen des E-Books auf Ihrem Endgerät oder ihren Endgeräten bedeutet."

Und was umfasst die Nutzung noch? "Ob, wie häufig und wie lange Sie im Einzelfall ein E-Book herunterladen dürfen, hängt von den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Händlers ab, wobei der Händler jeweils nur das 'verkaufen' kann, was ihm der jeweilige Rechteinhaber, zum Beispiel ein Verlag, auch zur Verfügung gestellt hat", so Winter. Fest steht jedenfalls, dass es keine allgemeine, grundsätzliche Regelung gibt. Somit ist Vorsicht geboten.

Daten und ihre Folgen

Wer seine Bücher nicht bar bezahlt, hinterlässt Daten-Spuren. Beispielsweise verlangt der Online-Versandhändler Amazon beim Kauf und Bezahlen eines E-Books nach Angaben zum Käufer. Das wird von Kritikern genau so bemängelt, wie die Tatsache, dass Amazon in der Lage ist, E-Books auf seinen Lesegeräten aus der Ferne zu löschen. Amazon musste schon illegal in Umlauf geratene E-Book-Versionen von Büchern (etwa aus der "Harry Potter"-Reihe oder George Orwell-Romane) nachträglich aus seinem elektronischen Verkaufsraum entfernen. Urheberrechtsfragen waren nicht geklärt gewesen.

E-Book

E-Book (electronic book) wird auch als E-Buch oder Digitalbuch bezeichnet. Es macht Bücher in digitaler Form verfügbar, entweder im Internet oder auf Speichermedien, wie beispielsweise einem E-Book-Reader.

E-Book-Reader

Es gibt spezielle E-Book-Reader, die auch nur elektronisches Lesen und nicht mehr ermöglichen, wie den Amazon Kindle, den Oyo von Thalia oder den Sony-Reader. Echte E-Book-Reader haben ein Display mit E-Ink, elektronischer Tinte. Das Display hat ein gutes Schriftbild, der Text wirkt wie gedruckt. Daneben lassen sich E-Books mit Geräten lesen, die auch andere Anwendungen erlauben; Hauptkonkurrenten für die klassischen E-Book-Reader sind Tabletcomputer wie das iPad von Apple. Die Reader sind meist hauchdünn, beherbergen Platz für komplette Buchsammlungen und sind sowohl vom Gewicht als auch von der Handhabung her relativ leicht.

Umsatz

Derzeit bewegt sich der Umsatz von E-Books in Deutschland noch bei weniger als einem Prozent am gesamten Markt. Im ersten Halbjahr 2011 erreichte er rund 13 Millionen Euro. Nur jedes zehnte Buch kommt als E-Book auf den Markt. Im Wissenschaftsbereich sieht das anders aus, auch von Bestsellern in der Belletristik gibt es sehr oft schon ein E-Book.

Kosten

E-Books gibt es in einem Online-Book-Store. Die Preise für E-Books beginnen ab 99 Cent. Sie sind etwa zehn bis 25 Prozent billiger als die gedruckte Version. Laut GfK Panel Services liegen die Preise von Bestsellern im Schnitt drei Euro unter der jeweiligen Hardcover-Ausgabe. Ganz anders in den USA, wo die digitalen Bücher nur einen Bruchteil der Print-Versionen kosten. Nicht alle Bücher, die es gedruckt gibt, können auch als E-Books gekauft werden, das Angebot ist geringer. Zudem fallen Kosten für das Gerät - den E-Book-Reader - an. Die Preisspanne bei E-Book-Readern liegt etwa zwischen 100 und 300 Euro. Tablet-Computer sind meist für 250 bis 800 Euro zu haben, können dafür aber auch deutlich mehr. Beim Lesestoff gilt laut Börsenverein des Deutschen Buchhandels in Deutschland bei neueren E-Büchern die Buchpreis-Bindung. Es gibt aber auch kostenlose Bücher im Netz, etwa auf der Webseite gutenberg.org.

Formate und Kopierschutz

E-Books sind Dateien. Wie auch bei Bilddateien existieren für E-Books mehrere Dateiformate, deren Darstellung in der Regel auf spezifische E-Book-Reader beschränkt ist. Die wichtigsten E-Book-Dateiformate sind .AZW, .MOBI, .PDF, .EPUB und .LRF beziehungsweise .LRX. Theoretisch wären die auf dem Markt befindlichen unterschiedlichen Datei-Formate konvertierbar, aber Händler und Hersteller sträuben sich. Der offene Standard .EPUB könnte sich als zukünftiges Regelformat für E-Books durchsetzen. Er ist nicht an einen bestimmten Hersteller gebunden und darüber hinaus in andere Formate wie beispielsweise .MOBI konvertierbar.

Zudem unterstützt er ein Digitales Rechte Management (DRM), mit dem viele Gerätehersteller den elektronischen Lesespaß reglementieren. Apple und Amazon, die sowohl Lesegeräte als auch digitale Bücher verkaufen, verwenden jeweils einen Kopierschutz, der nur auf den Geräten aus eigener Herstellung läuft. Amazon stellt hierbei noch ein Programm zur Entschlüsselung für andere Geräte zur Verfügung.

Ein weiterer Schutzmechanismus sind digitale Wasserzeichen, die in einem gekauften Exemplar eines E-Books die Kennung des Käufers hinterlassen. Wird ein derart kenntlich gemachtes E-Book illegal weitergegeben, kann der Copyright-Inhaber über die Kennung feststellen, woher die Kopie ursprünglich stammt und so vom Käufer Schadensersatz verlangen.

Der Format- und Kopierschutzdschungel verunsichert jedenfalls die Verbraucher. Experten gehen jedoch davon aus, dass sich das restriktive Rechtemanagment aufweichen wird und dem Musikmarkt folgt.

Kein Verkauf oder Verleih

Die E-Book-Datei darf normalerweise nicht weitergegeben oder verschenkt werden, was das E-Book grundsätzlich vom herkömmlichen Buch unterscheidet. Diese Einschränkung kritisiert der Bundesverband der Verbraucherzentralen und fordert unter anderem die "Einführung einer allgemeinen Weiterveräußerungsbefugnis", die dann auch für E-Books gelten würde. Für den eigenen Gebrauch soll es dem Verbraucher aber jetzt schon in der Regel erlaubt sein, einige, wenige Kopien seines E-Buchs zu erstellen. Katharina Winter stellt jedoch klar: "Die Anfertigung von Kopien zur Weitergabe an Dritte, zum Beispiel Freunde oder Bekannte, ist grundsätzlich ebenso unzulässig wie eine Veröffentlichung, etwa auf der eigenen Homepage."

Auch der Verkauf eines schon gelesenen und damit "gebrauchten" Downloads wird standardmäßig in den Nutzungsbedingungen untersagt. Ob solche Klauseln überhaupt wirksam sind, ist eine knifflige Frage. Es lohnt sich jedenfalls, genauer in den Allgemeinen Geschäftsbdingungen (AGB) Ihres Anbieters nachzuschauen, um ganz sicher zu gehen.

Autor: Henning Hooss

Quelle: SWR.de - Ratgeber

Letzte Änderung am: 17.01.2012, 16.06 Uhr

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