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Nicht alles gehört in den Papiermüller
Vor etwas mehr als zwei Jahren wurde in Rheinland-Pfalz zuletzt ein Daten-Müll-Skandal publik. Damals waren in einem Mainzer Müllcontainer Patientenunterlagen gefunden worden. Zum Beispiel OP-Berichte und Bilder von Patienten. Ein Arzt hatte die Unterlagen einfach in den Müll geworfen, statt sie zu vernichten - so wie das vorgeschrieben ist.
Übrigens nicht nur bei Ärzten oder Anwälten, sondern auch bei Firmen und Behörden. Dass viele Bürger und auch manche Firmen mit sensiblen Daten in ihrem Papiermüll zu sorglos umgehen haben Studien gezeigt - auch wenn solche Fälle nur selten publik werden. Gefährlich könne es aber durchaus werden, sagen Datenschutz-Experten und warnen vor allzu großer Sorglosigkeit.
Der Anwalt will anonym bleiben. Er wäre vor einiger Zeit fast Opfer eines Datenklaus geworden. In die Kanzlei war eingebrochen worden. Wenig später meldete sich seine Bank. Eine Überweisung über 15.000 Euro nach Spanien war eingegangen. Die Bank fragte nach - zum Glück für den Anwalt.
Ich hab mir dann den entsprechenden Auftrag schicken lassen, habe auch gesehen, dass es meine Unterschrift war und kann es mir nur so erklären, dass die Diebe, die nichts gefunden haben bei uns eben aus dem Papierkorb meine Unterschrift gefischt und diese dann gefälscht haben.
Nicht nur Einbrecher könnten an sensible Daten gelangen. Neugierige Nachbarn haben leicht Zugriff auf die Altpapiertonne vor dem Haus. Und auch bei der Lagerung und beim Transport zur Papierfabrik könne man nicht ausschließen, dass Papiere in falsche Hände gelangen könnten - sagt der für Abfallbeseitigung zuständige Beigeordnete des Kreises Neuwied, Achim Hallerbach. Er warnt vor allzu großer Sorglosigkeit im Umgang mit sensiblen Daten.
Das können bankbezogene Daten sein. Aber sicherlich auch Geburtsdaten, Unterschrift und Telefonnummer. Alle diese Dinge spielen eine Rolle. Diese Daten sind sehr sensibel und sind für einen Externen natürlich von Interesse.
Zurück in der Anwaltskanzlei. Gerichtsakten werden im Fall der Fälle von einem professionellen Aktenvernichtungsunternehmen entsorgt. Die Tagespost aber wird eigenhändig verarbeitet. Das können Rechnungen sein oder auch Schriftverkehr mit Mandanten und Gerichten.
Jetzt hab ich zum Beispiel ein Doppel. Das kann weg. Das ist ist ein Anschreiben des Gerichts. Da steht nur drin, dass wir als Anlage die oder die gerichtliche Verfügung haben. Das kann man wegschmeißen. Das brauchen wir nicht. Da sind dann Daten drauf: Namen und Aktenzeichen des Gerichts.
Das Schriftstück wird kleingerissen. Die Neuwieder Abfallberaterin Raphaela Wemmer rät, einen Papierzerkleinerer zu benutzen.
Ein Schredder wäre natürlich die beste Alternative, um sensible Daten vernünftig zu entsorgen. Aber wenn man Papier vernünftig in kleine Stücke zerreißt, sodass keine Zusammenhänge mit der Person oder anderen Daten in Verbindung gebracht werden können, ist das ein sicherer Weg.
Übrigens: Schredder für den Hausgebrauch in Schuhkartongröße sind im Handel schon für weniger als zwanzig Euro zu haben.
Gerd Stuhlfauth
Letzte Änderung am: 31.01.2012, 15.58 Uhr