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Massive Einschüchterungen NTT Telco Inkasso verunsichert Verbraucher

Mit einer Welle von Mahnungen versucht das Wiesbadener Inkassounternehmen NTT Telco im Moment vermeintliche Teilnehmer an zwielichtigen Gewinnspieldiensten zur Zahlung zu bewegen. Detlef Budig sprach mit Christan Gollner, Rechtsreferent bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Bildmontage Inkasso

Was wissen Sie über diese Firma?

Christan Gollner: "Wir wissen wenig über diese Firma. Wir wissen nur, dass die gerade Forderungen geltend machen - angeblich bestehende Forderungen aus einer Masche, die im letzten Jahr gelaufen ist."

Der Anruf klingt nach einer handfesten Drohung - das müsste eigentlich verboten werden und die Leute müsste man gerichtlich belangen.

Christan Gollner: "Wer der Auffassung ist, das geht nicht mit rechten Dingen zu, und wer glaubt, das ist strafrechtlich relevant, dem raten wir natürlich auch zur Polizei zu gehen, die das dann überprüfen."

Was raten Sie grundsätzlich, wenn man so einen Anruf auf dem Band hat? Sollte man grundsätzlich cool bleiben?

Christan Gollner: "Wenn man sich sicher ist, dass man keinen Vertrag abgeschlossen hat, muss man natürlich auch nicht zahlen. Dann sollte man die Zahlung verweigern, aber auf jeden Fall einmal wiedersprechen. Und zwar geht das am besten schriftlich per Einschreiben mit Rückschein, um auch etwas in der Hand zu haben."

Was passiert, wenn man das schlichtweg ignoriert?

Christan Gollner: "Man darf solche - auch unberechtigte Forderungen - nicht ignorieren. Möglicherweise kann ein Eintrag z.B. bei der Schufa erfolgen. Mittlerweile ist es auch möglich, wenn eine Forderung überhaupt nicht besteht. Es gab vor kurzem eine Änderung im Bundesdatenschutzgesetz. Danach ist es jetzt auch möglich völlig unberechtigte Forderungen einzutragen, wenn man nicht wiederspricht. Wir sind natürlich sehr unglücklich über eine solche Regelung, aber zumindest ist dieser Bereich jetzt eindeutiger geregelt worden, als es vorher der Fall war!"

Weitere Informationen bei der Verbraucherzentrale: verbraucherzentrale-rlp.de

Hörerfrage: "Mein Bruder hat den Musterbrief verschickt. Der kam aber zurück mit der Anmerkung "Lagerfrist abgelaufen - nicht abgeholt. Was soll er tun?"

Christan Gollner: "Das erleben wir leider sehr häufig, dass diese Inkasso-Unternehmen plötzlich gar nicht mehr erreichbar sind - weder per normalen Brief, noch per Fax oder Telefon. Man kann es abgestuft versuchen und nochmal ein Fax schicken an die angegebene Nummer. Ansonsten, wenn man das Unternehmne gar nicht mehr erreicht, hat man im Moment keine Chance. Man muss abwarten, möglicherweise verläuft es im Sande - häufig ist das auch tatsächlich so der Fall."

Hörerfrage: "Wie muss man mit ungerechtfertigten eMail-Forderungen umgehen. Muss ich auch mit einem kostenpflichtigen Einschreiben mit Rückschein reagieren oder die eMail einfach ignorieren?"

Christan Gollner: "Diese eMails sind sehr tückisch. Teilweise sind sie völlig unberechtigt, haben nicht mal eine richtige Adresse. Manchmal sind es aber auch berechtigte Mahnungen, d.h. es stehen meine Daten drin und es bezieht sich auf einen Vertrag, den ich möglicherweise tatsächlich abgeschlossen habe. Hier sollte ich bei jeder eMail ganz genau schauen: Ist das ein Unternehmen, das ich kenne? Habe ich da was bestellt, kam da vorher vielleicht schon ein Brief? Habe ich im Internet irgendetwas gemacht, was damit in Verbindung steht. Man muss es sehr ernst nehmen und kontrollieren - vielleicht auch bei uns in der Verbraucherzentrale nachfragen, wenn man unsicher ist. Lieber einmal mehr reagieren, als zuwenig!"

Das wesentliche Problem bei den - auch unberechtigten - Forderungen ist, dass sie die Auskunft teilen und z.B. bei der Schufa eingetragen werden. Nur wiederspochene Forderungen können nicht eingetragen werden!

Letzte Änderung am: 22.12.2011, 10.54 Uhr

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Inkassoterror NTT Telco Gespräch mit Christan Gollner

2:30 min

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