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Bankkunden werden bestohlen Warnung vor betrügerischen Ein-Cent-Überweisungen

Behalten Sie ihr Bankkonto gut im Auge. Das Verbraucherschutzministerium in Berlin warnt vor einer neuen Betrugsmasche. Die Täter überweisen nach dem Zufallsprinzip einen Cent und probieren damit aus, ob sie ein reales Konto erwischen. Christof Gaißmayer aus der SWR-Wirtschaftsredaktion weiß mehr dazu.

Wir funktioniert diese Masche genau?

Christof Gaißmayer: Betrüger überweisen wahllos auf ausgedachte Kontonummern einen Cent. Geht die Überweisung durch, wissen sie, dass dieses Konto existiert. Der eine Cent ist also ein Textballon der Kriminellen. Auf dieser Weise können sie tausende existierende Bankverbindungen von Verbrauchern ermitteln. Dabei machen sie sich eine Gesetzesänderung zu nutze. Seit Ende Oktober müssen die Banken bei Überweisungen nicht mehr prüfen, ob Empfänger und Kontonummer übereinstimmen.

Was passiert dann im schlechtesten Fall?

Christof Gaißmayer: Nach der erfolgreichen Ein-Cent-Überweisung erfolgt dann eine Abbuchung vom Konto des Betroffenen im Zuge des Lastschriftverfahrens. Betrüger wählen dabei keine hohen Beträge, denn die würden den Bankkunden ja auffallen. Sie buchen also etwa 20 Euro ab. In der Betreffzeile steht dann vielleicht auch Versicherungsbetrag oder ähnliches. So glauben viele Verbraucher, dass diese Lastschrift berechtigt ist. Man selbst hat ja auch nicht immer alle Abbuchungen, die über das Konto laufen im Kopf. Darauf setzen die Betrüger und hoffen, dass die Bankkunden dieser Lastschrift nicht wiedersprechen.

Aber wer an mein Geld, braucht doch eine Einzugsermächtigung. Sonst könnte ja jeder, dem ich mal was überwiesen habe, an mein Konto ran. Aber das ist offensichtlich eine große Lücke im Verbraucherschutz.

Christof Gaißmayer. Sie haben Recht. Es muss eine Einzugsermächtigung vorliegen. Nur, die Banken prüfen das nicht. So ist das Lastschriftverfahren in Deutschland nun mal geregelt. Im Kern macht sich das ja auch bewährt, denn es macht den Zahlungsverkehr einfacher und schneller. Aber die Bank muss es eben nicht prüfen.

Und was rät jetzt das Verbraucherschutzministerium in Berlin?

Christof Gaißmayer: Die Kunden sind ja nicht völlig schutzlos. Bucht jemand unberechtigt vom Konto ab, dann haben sie ein Widerrufsrecht, dass sie sechs Wochen lang bei ihrer Bank geltend machen können. Das heißt aber für uns Verbraucher, dass wir unsere Kontoauszüge wirklich gut prüfen müssen. Wenn es da einen Fehler gibt, muss man zur Bank und eine unberechtigte Lastschrift zurückholen lassen. Darauf weißt das Verbraucherschutzministerium jetzt hin. Es sollten insbesondere diejenigen, die jetzt eine ominöse Ein-Cent-Abbuchung auf ihrem Konto finden, etwas vorsichtig sein. Sie könnten schon bald Opfer eines Betrügers werden.

Weiß man schon, wer die Täter sind?

Christof Gaißmayer: Das ist bisher unbekannt. Wahrscheinlich sitzen die Täter aber mal wieder im Ausland. Sie haben vermutlich Bürger der EU unter einem Vorwand angeworben. Deren Konten nutzen sie. Dort laufen die unberechtigt laufenden Lastschrifteinnahmen auf und derjenige, der sein Konto dann nichts ahnend zur Verfügung stellt, überweißt die gesammelten Lastschrifteinnahmen dann ins Ausland. Dieser Trick funktionierte in der Vergangenheit bei anderen Betrügereien ja auch schon mehrfach.

Letzte Änderung am: 02.03.2010, 11.05 Uhr

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